Kapital­erträge Diese Steuern zahlen Sie auf Zinsen und Co

Kapital­erträge - Diese Steuern zahlen Sie auf Zinsen und Co

Abgeltungs­steuer. 25 Prozent gehen von Kapital­erträgen wie Dividenden und Zinsen ans Finanz­amt. © Adobe Stock / Ivan Kmit

Von Kapital­erträgen zieht die Bank auto­matisch 25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Soli ab. Doch in einigen Fällen können Anlegende Geld sparen, wenn sie aktiv werden.

Für Zins- und Dividenden­erträge, aber auch realisierte Gewinne und Verluste mit Wert­papieren, interes­siert sich das Finanz­amt. Doch Spare­rinnen und Sparer muss das in den meisten Fällen nicht weiter interes­sieren: Banken mit Sitz im Inland zwacken die fälligen Steuern auto­matisch für ihre Kunden ab und leiten alles ans Finanz­amt weiter. Die Steuerschuld auf Kapital­erträge ist damit grund­sätzlich abge­golten. Die Grund­lagen der Abgeltungs­steuer sind leicht erklärt. Auf Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wert­papier­verkäufen oder Währungs­gewinne werden pauschal 25 Prozent Kapital­ertrags­steuer, auch Abgeltungs­steuer genannt, fällig. Diese wurde 2009 einge­führt. Für viele ist das weniger als der persönliche Steu­ersatz. Hinzu kommen stets 5,5 Prozent der Steuer als Solidaritäts­zuschlag. Unter dem Strich beträgt der Steuer­abzug 26,38 Prozent, mit Kirchen­steuer sind es je nach Bundes­land 27,82 oder 27,99 Prozent. Doch wer sich auskennt, zahlt in manchen Fällen auch weniger.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.05.2024 um 16:01 Uhr
    Steuerfreie Erträge / geschlossene Fonds

    @fintest_info: Danke für Ihren Hinweis. Sie haben Recht, die Aussage im 3. Fall muss korrigiert werden. Immobilienverkäufe Immobilienverkäufe aus geschlossenen Fonds sind nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei – nicht allgemein Erträge aus geschlossenen Fonds.

  • fintest_info am 20.05.2024 um 17:46 Uhr
    bitter prüfen

    Sie schreiben
    "Manchmal können Anle­gerinnen und Anleger ihre Erträge sogar steuerfrei einstreichen, wenn sie lange genug warten. So etwa bei diesen Anlage­objekten:"
    Daszu verstehe ich die ersten 2 Fälle - eine Art Spekulationsfrist.
    Den 3. Fall verstehe ich nicht - würde umgekehrt zu einer Spekulationsfrist wirken
    (bei länger halten als ... - klingt aber umgekehrt???
    Anteile, die innerhalb von zehn Jahren verkauft werden wirklich steuerfrei - welche die später verkauft werden nicht???)
    - Erträge aus geschlossenen Fonds, wenn die Anteile inner­halb von zehn Jahren gekauft und wieder­verkauft wurden.
    Wäre für eine Antwort dankbar.