Die Stiftung

Nach­haltig­keit: Unser Engagement für Umwelt und Soziales

Was die Stiftung Warentest von Anbietern fordert und Verbrauchern empfiehlt, gilt auch für das eigene Handeln. Wie wir uns für Umwelt und Soziales engagieren.

Die Information der Öffent­lich­keit über umwelt­bewusstes Verhalten und die Umwelt­verträglich­keit von Waren und Dienst­leistungen ist in der Satzung der Stiftung Warentest als wichtiger Stiftungs­zweck verankert. Mit unseren Unter­suchungen und waren­kund­lichen Empfehlungen leisten wir mittel­bar erhebliche Beiträge zum Schutz der Umwelt. Was wir von Anbietern fordern und Verbrauchern empfehlen, gilt auch für unser eigenes Handeln. Wir bekennen uns zu folgenden Leit­linien:

1. Umwelt­schutz als gemein­same Aufgabe

1.1. Umwelt­management: Vorstand und Führungs­kräfte betrachten das Engagement für Umwelt- und Klima­schutz als strategische Führungs­aufgabe. Bei Unter­nehmens­entscheidungen berück­sichtigen sie deren potentielle Auswirkungen auf die Umwelt, zu deren Schutz sie sich ausdrück­lich bekennen. Die Einhaltung recht­licher Vorgaben betrachten sie dabei als Mindest­stan­dard, den es nach Möglich­keit zu über­treffen gilt.

1.2. Verantwortung aller Mitarbeiter: Erfolg­reiches Engagement für die Umwelt lebt vom täglichen Einsatz aller Mitarbeiter. Deshalb fördert und unterstützt die Stiftung Warentest deren umwelt­gerechtes Verhalten. Mitarbeiter und Betriebsrat bekennen sich zu dieser Leit­linie und sind bereit, in diesem Sinne Mitver­antwortung zu über­nehmen und zu handeln.

2. Umwelt­schutz in allen Bereichen

2.1. Energie und andere Ressourcen: Wir gehen verantwortungs­voll und effizient mit Ressourcen um – in den Büro­gebäuden ebenso wie bei der Herstellung unserer Publikationen. Wir vermeiden Umwelt­belastungen dort, wo dies möglich ist, und verringern umwelt- und gesund­heits­schädliche Auswirkungen unseres Handelns. Wir wollen Abfälle, Emissionen und vor allem den Energieverbrauch reduzieren. Darüber hinaus nutzen wir zunehmend erneuer­bare Energien, zum Beispiel mit der Solar­strom­anlage auf dem Dach des Stiftungs­gebäudes.

2.2. Beschaffung: Bei der Beauftragung von Dienst­leistungen und der Beschaffung von Waren berück­sichtigen wir als wichtiges Kriterium die Umwelt­auswirkungen im Hinblick auf Herstellungs-, Nutzungs- und Entsorgungs­phase. Dabei betrachten wir sehr gute Gebrauchs­eigenschaften und die Lang­lebig­keit von Produkten als wichtige Voraus­setzung für eine besonders nach­haltige Nutzung.

2.3. Arbeits­plätze: Wir setzen uns für umwelt­bezogenen Gesund­heits­schutz und für ein gesundes Arbeits­umfeld der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter ein. Zum Beispiel achten wir darauf, dass Emissionen aus Bürogeräten, Büro­ausstattungen und Baustoffen minimiert werden.

2.4. Mobilität: Wir sind uns bewusst, dass Dienst­reisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­platz großen Einfluss auf Luft­qualität und Klima haben. Wir prüfen die Notwendig­keit von Dienst­reisen und nutzen Alternativen. Wir fördern die Nutzung umwelt­schonender Verkehrs­mittel – zum Beispiel mit individuellen Anreizen für Jobti­ckets und nutzerfreundlichen Fahr­rad­abstell­anlagen. Für unseren Fuhr­park beschaffen wir gezielt Fahr­zeuge, deren Umwelt­eigenschaften die gesetzlichen Mindest­anforderungen über­treffen. Sofern sich die Nutzung von Kraft­fahr­zeugen nicht vermeiden lässt, streben wir eine umwelt­schonende, Kraft­stoff sparende Fahr­weise an.

2.5. Waren- und Dienst­leistungs­tests: Bei unseren Unter­suchungen beachten wir den Schutz der Umwelt in vielfacher Hinsicht: Unsere Themenplanung berück­sichtigt regel­mäßig Projekte mit hoher Umwelt­relevanz. In unsere Produkt­auswahlen werden inno­vative Angebote einbezogen, die dem Verbraucher eine bessere Umwelt­verträglich­keit versprechen. Unsere Prüf­programme nehmen wichtige Umwelt­eigenschaften unter die Lupe – vom Schad­stoff­gehalt über den Energieverbrauch, die Lärm­emissionen und die Abwasser­belastung bis hin zur Halt­barkeit von Produkten. Bei der Auswahl der Prüf­institute wollen wir auch deren Umwelt­engagement berück­sichtigen.

3. Umwelt­schutz kontinuierlich verbessern

Selbst­kontrolle: Erfolg­reiches Umwelt­management ist eine fortwährende Aufgabe. Wir werden regel­mäßig den Erfolg aller unserer Maßnahmen zum Schutz der Umwelt selbst­kritisch auf den Prüf­stand stellen. Wo immer erforderlich, werden wir weitere Verbesserungen vornehmen.

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