Heilpraktikerbehandlungen, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung – diese Leistungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen selbst bezahlen. Um in bestimmten Situationen des Status von Privatpatienten zu erlangen, können sie private Zusatzversicherungen abschließen. Die Auswahl ist groß: Krankenhauszusatz- und Zahnzusatzversicherungen oder auch Pakete, die mehrere Privatleistungen abdecken, darunter Behandlungen beim Heilpraktiker und Kosten für Brillen. Mehr
Bedarf festlegen
Der Markt an Zusatzversicherungen ist groß, doch nicht alle Angebote sind für jeden sinnvoll. Versicherte sollten abwägen, was sie in finanzielle Bedrängnis bringen würde, wenn sie bestimmte Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen müssten und danach den privaten Zusatzschutz auswählen. Die Tests der Stiftung Warentest helfen dabei, gute und günstige Angebote zu finden. Denn die Tarife leisten oft viel weniger, als sie versprechen. Oft werben die Versicherer etwa mit hoher Erstattung in Prozent. Vor allem bei Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen bezieht sich dies oft aber nur auf einen kleinen Teil der Rechnung.
Früh abschließen
Idealerweise sollten Kunden die Zusatzversicherungen möglichst früh abschließen. Das gilt besonders für Krankenhauszusatz- und Pflegezusatzversicherungen, die beim Abschluss im Seniorenalter sehr teuer sind. Wichtig: Policen, die Versicherte von ihrer gesetzliche Kasse angeboten bekommen, sind oft nicht die erste Wahl. Ein Vergleich mit den Tests von Finanztest zeigt die besten Angebote.
Beispiel: Krankenhauszusatzversicherung
Die Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus können Kassenpatienten zum Beispiel mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung einkaufen. Dadurch können sie ihre Chancen auf eine bessere Versorgung erhöhen. Voraussetzung: Versicherte können sich den Zusatzschutz leisten und sind beim Abschluss der Versicherung gesund.
Beispiel: Auslandreisekrankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist das einzige Muss unter den Zusatzpolicen. Die Kassen kommen zwar innerhalb der EU und in einigen wenigen weiteren Staaten für notwendige Behandlungen auf. Reist jemand aber etwa nach Thailand oder in die USA, muss er alle Krankheitskosten selbst tragen. Den Krankenrücktransport nach Deutschland zahlen die Kassen generell nicht.