Eine Versicherung schließen Kundinnen und Kunden meist über einen Versicherungsvermittler ab – oft benötigen sie zuerst eine Beratung und Hilfe bei der Auswahl des geeigneten Vertrags. Wer in Deutschland zu Versicherungen beraten und diese verkaufen darf, ist gesetzlich geregelt: Es gibt drei Gruppen von Versicherungsvermittlern: Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater. Sie spielen gegenüber den Kunden und den Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Rollen und müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Mehr
Beratung läuft nicht immer rund
Wie gut Versicherungsmakler-Firmen zu einer kniffligen Versicherungsfrage beraten, hat die Stiftung Warentest im Rahmen eines Versicherungsberatungs-Tests untersucht. Auch die Online-Beratung und den Versicherungsvergleich über Versicherungsmakler-Apps haben wir getestet. Egal für wen man sich letztlich entscheidet: Es ist wichtig, sich selbst gut auf das Gespräch vorzubereiten.
Genau hinschauen bei Gesundheitsfragen im Antrag
Wenn es um Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen geht, bei denen Gesundheitsfragen im Antrag eine Rolle spielen, können Fehler schwere Folgen haben. Selbst wenn der Vermittler beim Ausfüllen hilft, ist jeder selbst für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
Angebote müssen zum Bedarf der Kunden passen
Im Verkaufsgespräch müssen Vermittler nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden fragen und sich ein Bild über deren persönlichen Verhältnisse machen. Die Wünsche des Kunden, sein Versicherungsbedarf und der Rat des Vermittlers (mit Begründung) sind schriftlich zu protokollieren. Das Protokoll muss dem Kunden am Ende der Beratung ausgehändigt werden.
Bei Streit mit Vermittlern hilft der Ombudsmann
Kommt es zu Problemen bei der Versicherungsvermittlung oder Versicherungsberatung, können Verbraucher sich an den Ombudsmann wenden. Es gibt zwei solcher Streitschlichtungsstellen: Geht es um private Krankenversicherung, ist der PKV-Ombudsmann zuständig, für alle anderen Versicherungen ist der Versicherungsombudsmann der richtige Ansprechpartner. Mehr Infos zum Thema Schlichtung in unserem Special außergerichtliche Streitbeilegung.