Millionen von Arbeitnehmern haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld. VL-Verträge werden als Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge oder für die Tilgung eines Baukredits angeboten. Mehr
Zuschüsse vom Arbeitgeber und vom Staat
Ob einem Angestellten vermögenswirksame Leistungen zustehen – und wenn ja: in welcher Höhe –, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Bis zu bestimmten Verdienstgrenzen gibt es außerdem einen staatlichen Zuschuss. Bei einigen Sparverträgen haben Kunden Anspruch auf staatliche Zuwendungen und auf die Wohnungsbauprämie (siehe Test Vermögenswirksame Leistungen).
Auszahlung nach sieben Jahren
Die Mitarbeiter bekommen die Zulage des Arbeitgebers nicht ausgezahlt. Es fließt meist in einen Sparvertrag mit sechs Jahren Laufzeit. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.
Für jeden der passende Vertrag
Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig die unterschiedlichen Sparformen und sagt, welche Sparform sich für wen eignet (siehe Test Vermögenswirksame Leistungen). Bauherren nutzen ihren Vertrag am besten zur Kredittilgung. Andere Arbeitnehmer können mit einem Sparplan auf Aktienfonds erste Erfahrungen an den Finanzmärkten sammeln. Wegen der Zuschüsse ist das persönliche Verlustrisiko begrenzt. Größere Sicherheit, aber geringere Renditechancen bietet ein Banksparplan mit festen Zinsen.