Das Verkehrsrecht regelt das Miteinander im Straßenverkehr: wer Vorfahrt hat, wie schnell man fahren und wo man parken darf. Es bestimmt, dass Verkehrsteilnehmer bei „Rot“ an der Ampel warten müssen und wie viel Bußgeld und Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg fällig werden, wenn man es nicht tut. Im Verkehrshaftungsrecht ist geregelt, wer nach Unfällen zahlen muss. Im Verkehrsvertragsrecht schließlich geht es um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen und um Reparaturen. Das Verkehrsrecht spielt für jeden Bürger im Alltag eine große Rolle – ob er nun als Autofahrer, Fußgänger oder Radler unterwegs ist. Mehr
Verkehrsrecht – ein Begriff, viele Vorschriften
Das Verkehrsrecht umfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben. Dazu gehören zum Beispiel das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung, aber auch die Fahrerlaubnisverordnung. Um Verkehrsrecht geht es also auch dann, wenn ein Führerschein erteilt oder entzogen werden soll. Auch strafrechtliche Normen und das sogenannte Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, in dem es zum Beispiel um Bußgelder und Verwarnungen geht, gehören zum Verkehrsrecht.
Haftung nach Unfällen
Auf deutschen Straßen kracht es etwa fünf Mal pro Minute. Nicht nur Autos, sondern auch Fußgänger und Radfahrer geraten schneller als gedacht in einen Verkehrsunfall. Wer für einen Blech- oder Personenschaden gerade stehen muss, regelt das Verkehrshaftungsrecht. Für Unfallopfer besonders wichtig ist die Frage, wer haftet, wie viel Schadensersatz ihnen zusteht und ob sie Schmerzensgeld fordern können. Bei Auffahrunfällen gilt zum Beispiel die Vermutung: Wer auffährt, hat Schuld – etwa, weil er den nötigen Sicherheitsabstand offensichtlich nicht eingehalten hat. Nur wenn der Auffahrende plausibel machen kann, dass der Unfall doch ganz anders als angenommen abgelaufen ist, kann er die Vermutung seines Verschuldens entkräften – und dann kommt es auf genaue Beweise an. Verstoßen beide Unfallpartner gegen die Verkehrsregeln, müssen beide haften – zu gleichen Teilen, wenn der Verstoß gleich schwer war.
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr
Zu schnell unterwegs und wieder geblitzt? Falsch geparkt und Knöllchen kassiert? Wer sich im Straßenverkehr nicht an die Regeln hält, muss meist ein Bußgeld zahlen. Verkehrsteilnehmer, die besonders über die Stränge schlagen, bekommen Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Wer nur verwarnt wird, bekommt in der Regel keine Punkte. Wird ein Bußgeld fällig, muss der Verkehrsteilnehmer mit bis zu vier Punkten rechnen. Bei Straftaten im Straßenverkehr werden fünf bis sieben Punkte fällig. Wenn zu viele Punkte zusammenkommen – nämlich 18 –, droht der Verlust des Führerscheins.
Verkehrsrechtsschutzversicherung – Schutz bei Ärger im Straßenverkehr
Bei Unfällen im Straßenverkehr bekommt nicht immer Recht, wer tatsächlich im Recht ist. Dann hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zur Themenseite Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte im Straßenverkehr oder rund ums Thema Auto um sein Recht kämpfen muss. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung springt hier nicht ein. Sie kommt für Schäden auf, die man selbst verursacht hat. Viele Verkehrsrechtsschutzpolicen bieten weit mehr als nur Rechtsschutz nach Autounfällen. Sie helfen zum Beispiel auch bei Streit nach einem Autokauf oder nach Unfällen von Fußgängern und Radlern – und das zum kleinen Preis: Verkehrsrechtsschutz gibt es schon ab etwa 65 Euro im Jahr.