Kommt ein Kind auf die Welt, beginnt für Eltern die Familienförderung. Zunächst erhalten sie Kindergeld und Kinderfreibeträge. Viele können zudem Kinderbetreuungskosten absetzen. Ab dem 18. Lebensjahr folgen die Ausbildungsfreibeträge für Kinder, die auswärts in Ausbildung sind. Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag und Verheiratete können mit dem Rechner auf test.de prüfen, ob sie vom Splittingtarif profitieren. Mehr
Seit Januar 2012 haben Eltern mehr Steuervorteile als früher. Alle können für Kinder bis 14 Jahren Kinderbetreuungskosten absetzen. Viele Eltern verlieren für erwachsene Kinder nicht mehr so schnell das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und die Ausbildungsfreibeträge. Allerdings: Der Teufel steckt wie so oft im Detail, denn einige Regeln sind nicht eindeutig.
Unterhalt für Kinder
Haben Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld, können sie oft Unterhalt abrechnen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Kinder den freiwilligen Wehrdienst leisten oder über 25 Jahre alt sind und noch studieren. Dann erkennt das Finanzamt bis zu 8 004 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung an. Übernehmen Eltern auch die Kranken- und Pflegeversicherung für ihr Kind, können sie die Beiträge für den Basisschutz absetzen.
Splittingtarif, Steuerklassen, Unterhalt für den Ex
Verheiratete sollten nach der Hochzeit in der Steuererklärung die Zusammenveranlagung wählen, wenn sie mit dem Splittingtarif für Ehepaare weniger Einkommensteuer zahlen. Auch die Steuerklassen können sie in diesem Fall beim Finanzamt schon während des Jahres ändern lassen. Zerbricht die Ehe später, dürfen Paare im Jahr der Trennung zum letzten Mal vom Splittingtarif profitieren. Unterstützt einer den getrennt lebenden Ex-Partner, erkennt das Finanzamt aber Unterhalt an.
Vermietung an Angehörige
Lockerer geworden sind 2012 auch die Bedingungen, unter denen Eigentümer ihre Immobilien preiswert an Angehörige vermieten können. Wenn sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, darf das Finanzamt ihre Werbungskosten aus der Steuererklärung nicht kürzen. Und auch eine Prognoserechnung über die zu erwartende Gewinne müssen sie nicht mehr erstellen.
Riester-Förderung
Viele Familien sind auch gut bedient, wenn sie mit Riester-Verträgen für das Alter vorsorgen. Viele Riester-Sparer erhalten einen steuerlichen Vorteil durch den sogenannten Riester-Sonderausgabenabzug und erhalten für ihren Vertrag jährlich
154 Euro eigene Grundzulage und
185 Euro Kinderzulage für jedes vor 2008 geborene Kind oder
300 Euro Kinderzulage für jedes seit 2008 geborene Kind, wenn sie für den Nachwuchs Kindergeld beanspruchen können.