Die Steuererklärung lohnt sich. Arbeitnehmer konnten damit bisher im Schnitt 974 Euro zurückholen. Besonders leicht bringen Kirchensteuern, Spenden, die Kosten für Haushaltshilfen und Handwerker sowie Parteibeiträge Geld zurück. Steuerzahler sollten darauf achten, dass im Steuerbescheid alles wie gewünscht berücksichtigt ist. Die Formulare für die Jahresabrechnung erhalten sie gratis beim Finanzamt oder im Internet – auf Wunsch auch kostenlos als Steuerprogramm ElsterFormular. Mehr
Wer sparen kann
Einkommensteuer sparen können bei der Jahresabrechnung zum Beispiel
Rentner und Pensionäre mit ihren Beiträgen für die Krankenversicherung und Haftpflicht- und Unfallpolicen,
Steuerzahler mit Verlusten – zum Beispiel aus Nebenjobs oder Mietimmobilien,
Eltern, die ein Kind bekommen haben,
Paare, die geheiratet haben,
Ehepartner, die ungünstige Steuerklassen auf den Lohnsteuerkarten hatten,
Anleger, deren Steuersatz günstiger als die Abgeltungsteuer ist,
Arbeitnehmer, die nur einen geringen Teil des Jahres berufstätig waren oder nur geringe Einkünfte haben und ansonsten Lohnersatz wie Kurzarbeiter-, Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten.
Mit welchen Ausgaben sich sparen lässt
Viele Menschen können auch Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Dienstleistungen im Haushalt beim Finanzamt abrechnen. Sonderausgaben, die jeder absetzen kann, sind zum Beispiel die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Spenden für kirchliche, mildtätige oder kirchliche Zwecke lohnen sich, wenn sie höher als der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro im Jahr sind. Unterhalt an bedürftige Angehörige zahlt sich vom ersten Cent als außergewöhnliche Belastung aus – genauso wie Arbeitskosten für Handwerker im Haushalt. Auch Krankheits- und Pflegekosten sind ein Fall für das Finanzamt, wenn sie über die zumutbare Belastung hinausgehen.
Auch Studenten können Vorteile nutzen
Parteimitglieder setzen ihre Beiträge, Kirchenmitglieder ihre Kirchensteuer und Eltern Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben ab. Bei Studenten sind die Ausbildungskosten Sonderausgaben, wenn sie das erste mal studieren. Arbeitnehmer rechnen Werbungskosten wie Gewerkschaftsbeiträge und Fortbildungskosten ab, wenn diese über den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro im Jahr hinausgehen.
Geförderte Altersvorsorge
Für viele Menschen lohnt sich auch die geförderte Altersvorsorge. Sie sparen Steuern, Sozialabgaben oder bekommen Zulagen, wenn sie für die Rente in einen Riester-, Rürup oder Firmenvertrag investieren. Riester- Sparer müssen dafür die Anlage AV zur Steuererklärung ausfüllen. Rürup-Sparer machen ihre Angaben auf der Anlage Vorsorgeaufwand.
Wann die Steuererklärung fertig sein muss
Viele Steuerzahler können freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Sie haben dafür vier Jahre Zeit. Ist die Steuererklärung Pflicht, müssen die Unterlagen dagegen spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein. Wer nicht fertig wird, kann die Abgabefrist verlängern lassen. Nur wenn Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine die Abrechnung erledigen, hat jeder bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Steuern nachzahlen
Zu Nachzahlungen kann es kommen, wenn Arbeitnehmer in einem Jahr hohe Einkünfte hatten und auch Lohnersatz bezogen haben – etwa Elterngeld oder Kurzarbeitergeld. Solche Leistungen sind zwar steuerfrei, das Finanzamt wendet aber den „Progressionsvorbehalt“ an. Dadurch fällt der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen dann höher als sonst aus. Steuernachzahlungen drohen außerdem, wenn jemand
Unterhalt vom früheren Ehepartner versteuern muss,
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Mieten oder gesetzlichen Renten noch nicht versteuert hat oder
auf seiner Lohnsteuerkarte einen zu hohen Freibetrag hatte.
Den Steuerbescheid schnell prüfen
Verlangt das Finanzamt im Steuerbescheid zu viel Steuern, etwa weil etwas falsch berechnet wurde, können Steuerzahler das innerhalb eines Monats mit einem Einspruch reklamieren. Auch die Musterprozesse anderer Leute können Steuerzahler mit einem Einspruch gratis mitgewinnen. Am Anfang des Steuerbescheids sehen sie, in welchen Punkten die Abrechnung automatisch offen bleibt, weil es dazu Musterverfahren beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof gibt. Worum es im Detail geht, steht weiter hinten im Steuerbescheid.