Schönheitsreparaturen Millionen Mieter müssen nicht zahlen
17.09.2019 - In fast jedem Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen sind Sache der Mieter. Doch der Bundesgerichtshof urteilte ganz oft mieterfreundlich. Viele Schönheitsreparaturen-Klauseln sind unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss selbst renovieren. Die Mieter dürfen ausziehen, ohne zu streichen. Hier erfahren Sie, welche Klauseln unwirksam sind und wie Mieter und Vermieter sich am besten darauf einstellen. Mieter finden zudem Musterbriefe.Zum Special