Das Flugzeug ist verspätet, das Zimmer bietet doch keinen Blick aufs Meer, der Pool ist kalt und das Essen auch. Gibt es da Geld zurück? Haftet das Reisebüro oder der Reiseveranstalter? Das sind häufige Fragen im Reiserecht, auf die Reisende auf dieser Themenseiten Antworten finden. Hier gibt es Erklärungen, welche Reisebeeinträchtigungen bei Pauschalreisen als Reisemangel anerkannt sind, welche Fluggastrechte Kunden haben und wie sie bei Flugverspätung Geld von der Fluglinie zurückholen. Mehr
Unbedingt schon vor Ort reklamieren
Oberstes Gebot für Urlauber: Sie sollten den Mangel schon vor Ort reklamieren. Wer das versäumt, hat später schlechte Karten. Denn Kunden müssen dem Veranstalter die Möglichkeit geben, den Mangel abzustellen. Passiert nichts, ist es ratsam, den Missstand gut zu dokumentieren, also Fotos zu machen und Zeugen zu suchen oder bei Lärmbelästigung ein Protokoll anzufertigen, zu welchen Uhrzeiten der Baulärm störte oder der Bass aus der Disko wummerte.
Katalog aufmerksam lesen
Entscheidend kommt es darauf an, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung. Wies bereits der Katalog auf das Problem hin, kann der Kunde nicht mehr erfolgreich reklamieren. Da wird es oft schwierig, weil im Katalog gern möglichst nette Formulierungen stehen:
„Kurzer Transfer zum Hotel“ – bedeutet oft Fluglärm
„Beheizbarer Pool“ – heißt nicht, dass er auch geheizt wird
„Saubere und zweckmäßige Unterkunft“ – da wird es wenig Komfort geben
„Gute Verkehrsanbindung“ – Hauptverkehrsstraße in der Nähe
„Familienfreundlich“ – bedeutet Kinderlärm
„Bei deutschen Gästen beliebt“ – Da können auch „Ballermänner“ sein
Reiserücktritt, Rechtsschutz und Billigflieger
Wer reklamiert, sollte das beim Reiseleiter vor Ort tun, nicht beim Hotel. Auch eine Reklamation beim Reisebüro hilft wenig, denn es gilt nur als Vermittler der Reise, nicht als Vertragspartner. Reisende sollten sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen oder Zeugen haben, wenn sie zum Beispiel vergeblich versucht haben, vor Ort jemanden zu erreichen. Jede Menge weitere Tipps finden Sie in den Geschichten auf dieser Themenseite – zum Beispiel zu Preissuchmaschinen, zur Reiserücktrittskostenversicherung, zum Rechtsschutz oder zur Frage, was bei der Buchung von Billigfliegern wichtig ist. Über Reiserechte wie Annullierung und Gepäckverlust informiert übrigens auch die EU mit einer App, die es für Flug- und Bahnreisende gibt. Sie läuft auf iPhone, Google Android, Blackberry und Windows Phone 7.