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Eine der größten Befürchtungen der Deutschen ist es, pflegebedürftig zu werden. Auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, sich Angehörigen und Fremden – Pflegekräften, Ärzten – ausliefern zu müssen, in ein Heim „abgeschoben“ zu werden, das stellen sich viele schrecklich vor. Die Angst davor ist mit ein Grund, warum sich die meisten Menschen erst mit dem Thema Pflege beschäftigen, wenn sie längst erforderlich ist. Mit dem, was sie fürchten, können sie lernen umzugehen. Das zeigen Betroffene, egal ob Gepflegte oder Pflegende. Die einen benötigen Hilfe, die anderen müssen helfen. Mehr
Beratungsangebote nutzen
Braucht ein Mensch Unterstützung im Alltag, sind Informationen für ihn und seine Angehörigen wichtig. Aufklärung über mögliche finanzielle Hilfen, ein Überblick über die vielen Beratungsangebote oder Tipps, wie Pflegebedürftige und Angehörige die Pflege gemeinsam planen können. Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über alle Leistungen zu beraten. Unterstützung und Information bieten in viele Regionen auch Pflegestützpunkte und Patientenberatungsstellen.
Leistungen aus der Pflegeversicherung
Auch wenn Menschen auf Hilfe angewiesen sind, wollen die meisten so lange es geht in den eigenen vier Wänden leben und möglichst gut versorgt werden. Übernehmen Angehörige diese Aufgabe, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegegeld. Für die Hilfe eines professionellen ambulanten Pflegedienstes oder die Versorgung in einem Pflegeheim übernimmt sie einen Teil der Kosten. Der Betrag für diese so genannte Pflegesachleistung ist höher als das Pflegegeld.
Zuschüsse für den Wohnungsumbau
Daneben können pflegebedürftige Menschen und ihre Familie einen Zuschuss von bis zu 4 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Wohnung behindertengerecht umbauen müssen. Die Pflegekasse zahlt auch eine Ersatzkraft, wenn die pflegenden Angehörigen krankheitsbedingt ausfallen oder in den Urlaub fahren.
Pflegegrad je nach Umfang der nötigen Hilfe
Ob gesetzlich oder privat versichert – die Pflegeversicherung ist für alle Pflicht, und ihre Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Im Pflegefall stellt der Versicherte einen Antrag und erhält Besuch von einem Gutachter. Dieser beurteilt ob und wie viel Hilfe nötig ist. Danach richtet sich der Pflegegrad. Je höher der Grad, desto mehr finanzielle Leistungen gibt es. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade je nach dem Umfang der Pflegebedürfigkeit. Entscheidendes Kriterium ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch allein bewältigen kann.
Pflegeversicherung ist nur Teilschutz
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Den Rest müssen Pflegebedürftige aus ihrer Rente oder ihrem Vermögen zuzahlen. Reicht das nicht aus, springen die Sozialhilfeträger ein. Es kann auch vorkommen, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen.
Private Pflegezusatzversicherungen
Eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen. Die am meisten verbreitete Variante ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie lässt dem Versicherten die Wahl, für welche Dienstleistungen er im Pflegefall das Geld ausgibt. Daneben bieten die Versicherer sogenannte Pflegekostenversicherungen und auch Pflegerentenversicherungen an. Egal welcher Versicherungstyp infrage kommt: Eine solche Police sollte, wenn sie gewünscht ist, nicht erst jenseits der 60 Jahre abgeschlossen werden. Denn die Beiträge richten sich unter anderem nach dem Alter des Kunden beim Versicherungsabschluss. Außerdem können die Versicherer Kunden ablehnen, wenn sie bereits Vorerkrankungen haben.