Mobilität verändert sich rasant. Noch vor wenigen Jahren war das eigene Auto so gut wie alternativlos. Heute ist der Bereich breit gefächert. E-Scooter, Bikesharing, Elektro-Motorroller, Carsharing, öffentliche Verkehrsmittel – zumindest in Großstädten kann sich jeder sein eigenes Mobilitätskonzept zusammenstellen. Sich durch die Stadt zu bewegen ist damit so flexibel wie nie zuvor. Doch die Flexibilität hat ihren Preis: In unserer Untersuchung von E-Scooter-Verleihern zahlten wir neben der Gebühr zum Entsperren saftige Minutenpreise zwischen 15 und 25 Cent. Mehr
Carsharing: Auto teilen auf die bequeme Art
Carsharing-Kunden brauchen sich um fast nichts zu kümmern. Reparaturen, Ölwechsel, Waschen, Winterreifen, oft auch Tanken – das alles erledigt der Anbieter. Oft steht eine breite Auswahl zur Verfügung. So haben Kunden für jede Fahrt das passende Auto: den Kompaktwagen für Einkäufe, das Cabrio für Wochenendausflüge, den Lieferwagen für Umzüge. Wichtige Anbieter sind zum Beispiel Share Now, Sixt Share, Cambio, Flinkster und Stadtmobil.
Jetzt wird es elektrisch
Carsharing ist in vielen deutschen Städten möglich. Mehr und mehr Anbieter stellen ihre Fahrzeugflotte auf Elektromobilität um. Die Autos lassen sich per App mieten. Wer damit fahren will, muss sich registrieren und braucht natürlich einen Führerschein. Viele Anbieter rechnen die Nutzung nach Minuten ab, teilweise auch nach gefahrenen Kilometern, oft bieten sie zudem Paketpreise an. Dazu kommt bei einigen noch eine Nutzungspauschale pro Ausleihe. Je nach Modell holen Nutzer das Auto an einem festen Ort ab und bringen es wieder dorthin zurück – oder sie orten es innerhalb einer „Free-Floating“-Zone per App und parken es irgendwo innerhalb des Gebiets, wenn sie es nicht mehr brauchen. Bei Elektrorollern zum Mieten gelten ähnliche Bedingungen wie beim Carsharing.
Bikesharing – erhebliche Sicherheitsmängel
In mehr als 130 deutschen Städten können Leihfahrräder gemietet werden – zunehmend auch welche mit zusätzlichem Elektromotor. Die Systeme unterscheiden sich: Manche Anbieter verlangen, dass die Nutzer die Räder an festen Stationen abstellen – anderenfalls erheben sie eine Zusatzgebühr. Andere weisen in der Innenstadt einen sogenannten „Free-floating“-Bereich aus, in dem Nutzer die Räder an jeder Straßenecke abstellen können. Eine halbe Stunde Radeln kostet etwa einen Euro. Die klimaschonende, gesundheitsfördernde Mobilitätsalternative hat aber mitunter ihre Tücken: Die Räder mancher Anbieter zeigten erhebliche Sicherheitsmängel, andere entwickeln einen unerfreulichen Datenhunger.
E-Scooter – am besten mit Helm
Die neuesten Mitspieler im Mobilitätsmix sind die E-Scooter. Zugelassen seit Juni 2019, haben die Anbieter der Leih-Tretroller ihre Fahrzeuge bereits in 20 Städten aufgestellt. Gemietet werden die E-Roller per App. Die von der Stiftung Warentest getesteten Anbieter lockten mit einfacher Bedienung, saugten aber eine Menge Daten von den Nutzern ab. Ob geliehene oder eigene Roller: E-Scooter dürfen nicht auf dem Bürgersteig fahren, sondern nur auf der Straße oder dem Radweg. Sie dürfen nicht schneller sein als 20 km/h, Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, und eine Helmpflicht gibt es nicht. (siehe Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller). Allerdings empfiehlt die Stiftung Warentest, einen Helm zu tragen, weil die Bremsen der Elektroroller nicht immer überzeugen.
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