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- Bei Staffelmietverträgen vereinbaren Mieter und Vermieter zukünftige Mieterhöhungen schon im Voraus. test.de sagt, was zulässig ist und was nicht.
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- Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung in vier Schritten und eine Tabelle mit über 700 Fällen, in denen die Mietpreisbremse gegriffen hat.
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- Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Mietpreisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
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- Die Mieten steigen rasant. Und oft stärker als zulässig. Wo die Mietpreisbremse gilt, können Mieter sich gegen überzogene Forderungen wehren. Das ist gar nicht schwer. Seit Jahresbeginn reicht eigentlich sogar ein Satz. Besser allerdings: eine...
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- Ein Finanztest-Leser schreibt uns: „Ich habe gelesen, dass die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen nicht gilt. Stimmt das?“
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- Das Portal Wenigermiete.de bietet einen Mieterhöhungsschutzbrief an. Damit sollen sich Mieter gegen rechtswidrige Mieterhöhungen verteidigen können. Die Nutzung des Angebots kostet Mieter nur dann etwas, wenn sie sich erfolgreich gegen ein...
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- Finanztest stellt Menschen vor, die sich durchgesetzt und so Verbraucherrecht gestärkt haben. Diesmal: Laura H. aus Berlin. Sie zog erfolgreich die Mietpreisbremse.
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- Auf eigene Faust einen Mieter suchen, das wird für Vermieter immer interessanter. Sie sparen damit Geld. Denn seit 1. Juni 2015 trägt immer der Vermieter die Courtage, wenn er einen Makler beauftragt. Üblich sind 2,38 Kaltmieten. Eine Suche in...