Mit einer privaten Kinderinvaliditätsversicherung können Eltern dafür sorgen, dass genügend Geld zur Verfügung steht, falls ihr Kind schwerbehindert werden sollte. Ob dann eine Krankheit oder ein Unfall die Ursache ist, spielt keine Rolle. Die Familie bekommt Geld aus der Versicherung, in der Regel, wenn das Versorgungsamt dem Kind einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr bescheinigt hat. Krankheiten sind die häufigste Ursache von Schwerbehinderungen. Unfälle spielen dagegen keine Rolle. Nur 0,45 Prozent der schwerbehinderten Kinder und Jugendlichen haben sich ihre Beeinträchtigung bei einem Unfall zugezogen. Daher ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoller als eine Unfallversicherung. Letztere kostet viel weniger, deckt aber nur schwere Folgen von Unfällen ab. Mehr
Rente ist besser als Einmalzahlung
Mit einer guten Kinderinvaliditätsversicherung erhält ein Kind eine lebenslange monatliche Rente, zum Teil zusätzlich einen kleineren einmaligen Geldbetrag. Für 1 000 Euro Monatsrente kann das zwischen 220 und 420 Euro jährlich kosten. Eltern, die sich eine Kinderinvaliditätsversicherung nur dann leisten könnten, wenn sie ihren Kindern dafür den Musikunterricht, die Nachhilfestunden oder die Klassenreise streichen würden, sollten das Geld lieber den Kindern direkt zugute kommen lassen. Für Familien, die nicht so knapp bei Kasse sind, ist die Police jedoch sinnvoll. Mit der Leistung aus der Police können Familien im Ernstfall dauerhaft zusätzliche Ausgaben bestreiten, die das Leben mit einem behinderten Kind mit sich bringt. Zum Beispiel übernehmen die Krankenkassen nicht alle Therapien, die dem Kind gut tun. Manchmal entlastet es die Familie, für einige Stunden pro Woche eine Haushaltshilfe zu engagieren. Auch für Geschwisterkinder fallen eventuell mehr Betreuungs- oder Nachhilfekosten an, da sich die Eltern nicht mehr so intensiv um sie kümmern können.
Einmalige Kapitalzahlung als Alternative
Kinderinvaliditätsversicherungen, die keine Rente, sondern nur eine einmalige Kapitalzahlung vorsehen, kosten deutlich weniger (Vergleich Kinderinvaliditätsversicherungen). Ihr Vorteil ist, dass der Versicherer einmal gezahltes Geld nicht zurückfordert, wenn es dem Kind wieder besser geht und es den Schwerbehindertenstatus verliert, zum Beispiel nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung. Eine Rente dagegen wird dann gestoppt. Eine lebenslange Rente sichert einem Menschen, der dauerhaft behindert bleibt, jedoch ein Grundeinkommen, wenn die Eltern einmal nicht mehr für ihn sorgen können. Eine solche Rente wird vom Sozialamt als Einkommen angerechnet. Ist jemand für seinen Lebensunterhalt auf Grundsicherung angewiesen, bringt ihm die Versicherung also kaum Vorteile.
Fallen im Kleingedruckten
Fatal können sich Versicherungsausschlüsse auswirken. Auch wenn ein Kind nachweislich schwerbehindert ist bekommt es dann kein Geld, wenn seine Behinderung auf eine der ausgeschlossenen Ursachen zurückzuführen ist. Die Liste der möglichen Ausschlüsse ist lang und enthält auch einige Kuriositäten wie etwa die Beteiligung an Raumfahrten, die einige Gesellschaften vom Versicherungsschutz ausschließen. So etwas ist kaum von Belang. Andere Einschränkungen des Versicherungsschutzes mindern dagegen den Wert der Police erheblich. Die meisten Anbieter schließen Neurosen, Psychosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen vom Versicherungsschutz aus. Das kann zum Problem werden: Laut statistischem Bundesamt gehören Störungen der geistigen Entwicklung zu den häufigsten Ursachen für eine Schwerbehinderung im Kindes- und Jugendalter. Dazu zählen etwa Lernbehinderungen oder das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom ADHS. Viele weitere Behinderungen sind auf hirnorganische Erkrankungen zurückzuführen. Auch sie können sich in psychischer Auffälligkeit äußern. Versichert sind diese nur, wenn sie eindeutig auf einen hirnorganischen Schaden zurückzuführen sind. Dies ist oft schwer nachweisbar. Auch Unfälle und Krankheiten durch Bewusstseinsstörungen aufgrund suchterzeugender Mittel sind üblicherweise nicht versichert.
Angeborene Krankheiten versichert
Behinderungen in Folge von angeborenen Erkrankungen dürfen Versicherungsgesellschaften aber nicht mehr ausschließen. Das hat der Bundesgerichtshof aus der Welt geschafft (Az. IV ZR 252/06). Mittlerweile haben alle Versicherer solche Klauseln aus ihren Bedingungen gestrichen. Und auch Kunden mit älteren Verträgen brauchen sich keine Sorgen zu machen. Durch das BGH-Urteil ist die Klausel in jedem Fall unwirksam geworden.
Versicherungsvertrag früh abschließen
Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto besser. Denn sobald ein Krankheitsverdacht oder eine Entwicklungsstörung auftaucht, kann dies dazu führen, dass ein Kind keine Versicherung mehr bekommt. Eltern können ihren Nachwuchs zwar noch nicht gleich nach der Geburt versichern, aber zum Teil ab der sechsten Woche. Beantragen Eltern eine Versicherung für ihr Kind, müssen sie alles angeben, was sie über den Gesundheitszustand ihres Kindes wissen. Außerdem müssen sie den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Passiert beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen ein Fehler, kann der Versicherer später die Leistung verweigern oder kürzen. Haben die Eltern absichtlich Erkrankungen ihres Kindes verschwiegen oder verharmlost, weil sie fürchteten, sonst keinen Vertrag zu bekommen, kann der Versicherer sogar vom Vertrag zurücktreten. Hat jemand dann schon Leistungen bekommen, muss er sie zurückzahlen. Der Vertrag gilt bis zum Endalter, das bei den meisten Versicherern der 18. Geburtstag ist. Manche Anbieter versichern junge Leute auch etwas länger.