Vieles hat sich nach der großen Steuerreform für Erbschaften und Schenkungen seit dem Jahr 2009 geändert. Geht das Erbe an nahe Verwandte, geht das Finanzamt häufig leer aus. Entfernte Verwandte, Freunde und nicht verheiratete Paare müssen dagegen eher mit Abgaben rechnen. Mehr
Steuerfreibetrag für Erbschaft und Schenkung
Zumindest im engsten Familienkreis müssen sich die Erben meist nicht auch noch Gedanken über mögliche Forderungen des Finanzamts machen. Dank des allgemeinen Steuerfreibetrags kann zum Beispiel eine Ehefrau oder ein eingetragene Lebenspartner Ersparnisse und Wertpapiere bis zu 500 000 Euro vom Partner erben, ohne Steuern zahlen zu müssen. Für Kinder sind von jedem Elternteil 400 000 Euro steuerfrei. Für Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten, Freunde bleiben dagegen nur 20 000 Euro steuerfrei. Allerdings erhält jeder den persönlichen Steuerfreibetrag für Schenkungen alle zehn Jahre aufs Neue. Somit lassen sich große Vermögen über mehrere Jahrzehnte hinweg steuerfrei übertragen.
Freibetrag für die Pflege
Mit einem weiteren Freibetrag von bis zu 20 000 Euro honoriert das Finanzamt, wenn Erben den Verstorbenen vor dessen Tod kostenlos oder gegen ein nur geringes Entgelt gepflegt haben. Den Freibetrag gibt es, wenn kein gegenseitiger Unterhaltsanspruch zwischen der Pflegehilfe und dem Gepflegtem bestand. Deshalb kann zum Beispiel die Nachbarin, die den Verstorbenen gepflegt hat, den zusätzlichen Freibetrag nutzen, die Ehefrau aber nicht.
Immobilien erben und verschenken
Unabhängig vom Steuerfreibetrag können Ehepartner und Kinder zusätzlich eine Immobilie steuerfrei erben. Dafür müssen sie allerdings künftig selbst mindestens zehn Jahre dort wohnen. Vermieten sie aber vorher die geerbte Wohnung, können Steuern fällig werden. Doch häufig stehen die Chancen gut, dass selbst dann das Finanzamt leer ausgeht, weil der persönliche Freibetrag durch das Immobilienerbe nicht überschritten wird. Der Freibetrag reicht zum Bespiel locker, wenn einen junge Frau von ihrem Vater eine Wohnung im Wert von 200 000 Euro erbt.
Die richtigen Steuerformulare
Die Steuerabrechnung nach einer Erbschaft oder Schenkung hat nichts mit der jährlichen Einkommensteuererklärung zu tun. Dafür ist ein anderes Finanzamt zuständig und es gibt separate Steuerformulare.