Der Staat greift Bauherren und Wohnungskäufern mit einer Vielzahl von Förderprogrammen unter die Arme. Außer dem neuen Baukindergeld gibt es oft zinsverbilligte oder zinslose Darlehen, einmalige Baukostenzuschüsse und auch schon mal ein Grundstück zum Vorzugspreis. Voraussetzungen und Konditionen der einzelnen Programme unterscheiden sich erheblich. Mehr
Baukindergeld
Bauherren und Wohnungskäufer können für ihre Kinder Baukindergeld bei der staatlichen KfW-Bank beantragen – vorausgesetzt, sie ziehen selbst ein und sind nicht schon Eigentümer einer anderen Wohnimmobilie. Für jedes Kind, das am Tag des Antrags unter 18 Jahre alt ist, zahlt die Förderbank zehn Jahre lang einen Zuschuss von 1 200 Euro, insgesamt also 12 000 Euro pro Kind. Die Förderung erhalten Familien, die den Kaufvertrag seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen haben oder dies noch bis zum 31. Dezember 2020 tun. Bei Neubauten muss die Baugenehmigung in diesen Zeitraum fallen. Über alle Details berichtet test.de im Spezial Baukindergeld.
Förderdarlehen der KfW-Bank
Auch für günstige Baudarlehen ist die staatliche KfW Förderbank die erste Adresse. Für den Bau oder Kauf eines Eigenheims vergibt sie Kredite bis zu 50 000 Euro. Besonders günstig finanziert die Förderbank die energetische Sanierung älterer Häuser. Die Darlehen werden von fast allen Banken vermittelt. Nähere Informationen gibt es unter www.kfw.de.
Förderprogramme der Bundesländer
Eine Reihe von Bundesländern bietet günstige Darlehen und Zuschüsse fürs Eigenheim, vor allem für Familien mit Kindern. Anders als die KfW-Programme ist die Länderförderung zudem meist an Einkommensgrenzen gebunden. Eine Übersicht über die aktuellen Förderprogramme finden Sie unter www.baufoerderer.de. Zuständig ist je nach Bundesland die Stadt- oder Kreisverwaltung oder die landeseigene Förderbank.
Billiges Bauland von der Gemeinde
Immer mehr Städte und Gemeinden vergeben günstige Kredite oder verbilligtes Bauland, um für Familien attraktiver zu werden. Die Aktion pro Eigenheim hilft auf ihrer Internetseite bei der Suche.
Steuervorteile für Baudenkmäler
Wer ein Haus saniert, das unter Denkmalschutz steht oder in einem Sanierungsgebiet liegt, erhält eine hohe Steuerförderung: Zehn Jahre lang erkennt das Finanzamt jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben an. Die Arbeiten dürfen erst nach Abschluss des Kaufvertrags beginnen.
Zulagen und Steuervorteile mit Riester-Darlehen
Wenn sie für ihre Eigenheimfinanzierung ein zertifiziertes Riester-Darlehen aufnehmen, erhalten Bauherren und Wohnungskäufer auf die Tilgung Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Außerdem können sie ihr schon angespartes Riester-Vermögen zur Baufinanzierung einsetzen. Die Wohn-Riester-Förderung ist kompliziert, aber sie lohnt sich. Obwohl Hauseigentümer im Rentenalter Steuern auf die geförderten Beträge zahlen müssen, bleibt unterm Strich ein dickes Plus. Riester-Sparer können ihr Guthaben jederzeit auch für die Entschuldung ihrer Immobilie einsetzen oder für ihre Anschlussfinanzierung ein Riester-Darlehen aufnehmen. Auch der altersgerechte Umbau einer Immobilie wird jetzt gefördert. Finanztest informiert ausführlich über Wohn-Riester.
Zuschüsse für Ökoheizung
Hauseigentümer, die ihre Heizung auf erneuerbarer Energien umstellen, können dafür Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Gefördert werden Solarkollektoren, Biomasseanlagen (zum Beispiel Pelletkessel) und Wärmepumpen. Außerdem zahlt die Behörde einen Zuschuss für eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen Sachverständigen.