Um nichts streiten Mieter und Vermieter mehr als um die Betriebskosten einer Wohnung. Wenn die Heizkosten steigen, die Kommune mehr Geld für die Müllabfuhr oder die Grundsteuer verlangt oder ein Fahrstuhl im Haus für viel Geld gewartet wird, werden die monatliche Vorauszahlungen auf die sogenannten Nebenkosten einer Mietwohnung schnell zur zweiten Miete. Die Rechtslage rund um die Betriebskosten ist kompliziert. Entsprechend oft kommt es zu Fehlern bei der Erstellung der jährlichen Abrechnung. test.de sagt, worauf Mieter achten müssen, wenn sie die Betriebskostenabrechnung überprüfen und erläutert die wichtigsten Posten der Abrechnung. Welche Posten Vermieter überhaupt abrechnen dürfen, ergibt sich aus Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung. Mehr
Tipps für private Vermieter
Betriebskostenabrechnungen von Vermietern einer Eigentumswohnung sind sehr fehlerträchtig. Denn vermietende Eigentümer dürfen ihren Anteil an den Ausgaben oft nicht voll auf den Mieter umlegen. Wenn sie an den Mieter die Verwalterabrechnung als Betriebskostenabrechnung weiterleiten, rechnen sie außerdem oft mit dem falschen Umlageschlüssel ab. Viele Probleme können Vermieter durch den Abschluss eines klugen Mietvertrages vermeiden.
Wohnfläche nachmessen und Betriebskosten sparen
Manchmal spart schon das simple Nachmessen der Wohnung Betriebskosten. Denn viele Betriebskosten werden nach der Wohnfläche auf die Mieter einer Wohnanlage verteilt. Stellt sich die Wohnung nach Einzug kleiner als angegeben heraus, hat der Mieter möglicherweise auch weniger Betriebskosten zu bezahlen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof eine für viele Mieter nachteilige Regel eingeführt. Danach ist bei Flächenabweichungen statt der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße nur dann die wirkliche Wohnfläche zu berücksichtigen, wenn die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt.
Vermieter müssen die Wohnungen wirtschaftlich betreiben
Für viel Ärger zwischen Vermieter und Mieter führen auch die Ausgaben für Personal der Wohnanlage wie etwa die Reinigungskräfte, den Hausmeister oder den Gärtner für die Grünflächen rund ums Haus. Vermieter müssen zwar nicht die billigsten Arbeitskräfte engagieren, aber sie haben dennoch das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Stellen Mieter zum Beispiel fest, dass der Vermieter Personal zu absurd hohen Preisen beschäftigt, können sie dagegen vorgehen. Um herauszubekommen, welche Verträge zu welchem Preis der Vermieter abgeschlossen hat, können Mieter Einsicht in die Unterlagen verlangen.