Stimmt es, dass ich Bilder im Internet kopieren und für meine Onlineauktion nutzen kann?
Nein. Fremde Bilder sind tabu, auch wenn sie keinen Hinweis auf Urheberrechte oder ein Copyright-Zeichen tragen. Der Irrtum kommt wahrscheinlich daher, dass in den USA bis 1989 Urheberrechte nur wirksam durchgesetzt werden konnten, wenn zum Beispiel das Symbol © auf sie hinwies. Wenn Sie Ihre Auktion mit fremden Bildern garnieren, riskieren Sie eine Abmahnung. Sie müssen dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadenersatz sowie Anwaltskosten zahlen. Mit 500 Euro ist mindestens zu rechnen.
... ich für meinen laufenden Telefonvertrag weniger zahlen muss, wenn die Preise für diesen Tarif sinken?
Leider nicht. Auch wenn im umkämpften Telefonmarkt ständig Anbieter ihre Preise senken, sind Sie als Kunde bis zum Ende der Laufzeit an Ihren Vertrag und den vereinbarten Preis gebunden. Es hilft aber manchmal, den Anbieter um Kulanz zu bitten. Sie können Ihrem Anliegen Nachdruck verleihen, wenn Sie darauf hinweisen, dass Sie sonst bei der nächsten Gelegenheit kündigen würden. Einen Anspruch darauf, von einer Preissenkung für Neukunden zu profitieren, haben Sie nicht.
... ich mich einer Sammelklage anschließen kann, wenn ich auf Nepp im Internet reingefallen bin?
Das Internet ist voller Seiten, die Gratisleistungen anpreisen. Melden sich Kunden an und übersehen dabei das Kleingedruckte, ist plötzlich eine gesalzene Rechnung in der Post. „Da hilft nur eine Sammelklage“, glauben nach Berichten der Verbraucherzentralen viele Betroffene und gehen auf die Suche nach Verfahren, in die sie sich „einklinken“ können. Doch die „Sammelklage“, wie man sie aus amerikanischen Krimis kennt, gibt es in Deutschland nicht. Nur im Bereich des Kapitalanlagerechts können neuerdings Musterverfahren durchgeführt werden, deren Ausgang dann Einfluss auf andere Verfahren haben soll. Zudem dürfen zum Beispiel Verbraucherzentralen ausnahmsweise in fremdem Interesse prozessieren. Sie müssen sich aber auf Unterlassungsklagen beschränken. Zahlungsklagen, zum Beispiel stellvertretend für die Betroffenen von Internet-Nepp, dürfen die Verbände nicht führen. Das kann nur jeder Betroffene für sich allein tun.
... ich mich mit den Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen nicht mehr ruinieren kann, seit die 0190-Nummern abgeschafft sind?
Leider nein. Denn es besteht immer noch die Gefahr, dass durch trickreiche oder nachlässige Anbieter oder einfach Unachtsamkeit horrende Kosten entstehen. So berichtet Matthias Wins von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern von einem Fall, in dem einem Kunden allein an einem Wochenende Kosten von 15 000 Euro entstanden sind. Um über das Mobilfunknetz ins Internet zu kommen, nutzte er eine so genannte Easybox. Ist so ein Gerät richtig eingestellt, gelingt das zu mäßigen Kosten. Doch hier klappte das nicht. Nun streitet sich der Kunde mit seinem Mobilfunkunternehmen, wer die Horrorrechnung zahlt. Nutzen Sie Kommunikationsdienstleistungen also stets nur, wenn Sie die Kosten sicher wissen. Einen anderen vorbeugenden Schutz gibt es nicht.
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