Nachts auf glatter Straße komme ich von der Straße ab und streife einen Baum. Da es keine Leitplanke ist, kann ich doch weiterfahren, beim Baum wächst sich das doch aus?
So geht es nicht! Sie begehen Unfallflucht, wenn Sie weiterfahren. Fahren Sie gegen einen Baum und ist der Schaden größer als 50 Euro, müssen Sie unbedingt „eine angemessene Zeit“ auf den Baumbesitzer warten oder auf die Polizei, damit diese den Unfall aufnehmen kann. Was „angemessen“ bedeutet – vor allem in der Nacht – ist rechtlich nicht geklärt. Die Wartezeit hängt vom Ausmaß des Schadens ab. Da Sie das kaum einschätzen können, sollten Sie sicherheitshalber auch bei einer nur leichten Beschädigung mindestens 30 Minuten warten. Kommt niemand vorbei, um die Personalien aufzunehmen, müssen Sie bei der Polizei anrufen und Ihre Anschrift, Ihren Aufenthaltsort, das Kennzeichen und den Fahrzeugstandort mitteilen. Warten Sie nicht, drohen Ihnen eine empfindliche Geldstrafe und bis zu sieben Punkte im Verkehrsstrafregister. Sie können auch Ihre Fahrerlaubnis verlieren. Wenn Sie einfach wegfahren, zahlt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer den Schaden nicht, denn Sie haben vorsätzlich Ihre Aufklärungspflicht verletzt. Ähnlich verhält es sich mit der Kaskoversicherung. Sie werden auf dem Schaden an Ihrem Wagen in diesem Fall sitzenbleiben.
Stimmt es, dass Radler nicht auf die Straße dürfen, wenn es einen Radweg gibt?
Viele Autofahrer ärgern sich, wenn Radler den Radweg rechts liegen lassen und auf der Straße fahren. Doch tatsächlich dürfen Radfahrer in vielen Fällen auf die Straße. Sie müssen nur solche Radwege benutzen, die mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Und selbst die dürfen Radler meiden, wenn sie in schlechtem Zustand oder zu schmal sind oder Auf- und Abfahrten fehlen. Parkende Autos oder Baustellen dürfen Radler sowieso auf der Straße umfahren. Wird im Winter der Radweg nicht geräumt, ist ebenfalls die Straße erlaubt. Übrigens: Auch ein Radler, der auf dem Radweg verbotenerweise in falscher Richtung fährt, hat Vorrang vor abbiegenden Autos.
... mich ein Zettel mit Handynummer im Auto vor dem Abschleppen schützt?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Seit das Verwaltungsgericht Hamburg vor Jahren einmal so entschieden hat, glauben zwar Falschparker bundesweit, dass Polizisten nun stets anrufen statt abschleppen müssen. Doch viele andere Gerichte meinen: Sofort abschleppen ist okay! Die Ordnungshüter müssen nach Ansicht dieser Richter nur anrufen, wenn sie eindeutig erkennen können, dass der Fahrer in der Nähe ist. Ein bloßer Zettel mit der Nummer oder gar ein Vordruck ist also kein wirksamer Schutz vor dem Abschlepper. Im Gegenteil: Das Bundesverwaltungsgericht findet es ausdrücklich in Ordnung, wenn die Polizei besonders streng vorgeht, sollte das verbotene Parken mit Telefonzettelchen Schule machen.
... der Autofahrer, der einem anderen drauffährt, immer Schuld hat und den Schaden bezahlen muss?
Nein, so steht das in keinem Gesetz. Doch der Satz hat einen wahren Kern. Richter nehmen bei Auffahrunfällen zunächst an, dass der Hintermann etwas falsch gemacht hat, weil es meist so ist. Erst wenn der Auffahrende dem Gericht plausibel macht, dass beim Unfall etwas ungewöhnlich verlief und er nicht sicher Schuld hat, gelten die üblichen Beweisregeln: Derjenige, der Geld will, muss beweisen, dass der andere ihm etwas schuldet. Der Vordermann muss dann das Gericht mit Gutachten oder Zeugen überzeugen.
... sich an Engstellen im Straßenverkehr alle frühzeitig auf die weiterführende Spur orientieren müssen?
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie auf einer solchen Fahrspur unterwegs sind, sollen Sie laut Straßenverkehrsordnung bis zum Beginn der Verengung fahren und erst dann einfädeln. Fahrern, die das für unfair halten und Sie deshalb beim Einfädeln blockieren, droht ein Verwarnungsgeld bis zu 30 Euro.
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