
Presseverleger – wie die Stiftung Warentest – dürfen zukünftig die Verbreitung auch sehr kleiner Ausschnitte ihrer Artikeln im Internet reglementieren. Von diesem Recht, Ausschnitte zu verbieten oder nur gegen Entgelt zu gestatten, macht die Stiftung Warentest aber keinen Gebrauch.
Leistungsschutzrecht – darum geht es
Der Gesetzgeber hat im März 2013 eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Die Änderungen wurden in der Fachwelt unter dem Schlagwort „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ kontrovers diskutiert und räumen Verlegern neue Rechte ein. Im Kern geht es um das Recht der Verleger, die Verbreitung auch sehr kleiner Ausschnitte aus Artikeln im Internet zu untersagen. Eine ausführliche Darstellung der Neuregelung sowie einen Überblick über die Kontroverse finden Sie zum Beispiel bei Wikipedia.
Zitate auch künftig erlaubt
Die Stiftung Warentest steht auf dem Standpunkt, dass gerade die Möglichkeit des Verlinkens und Zitierens von Artikeln und Beiträgen das Internet wertvoll macht. Wir begrüßen es deshalb auch weiterhin ausdrücklich, wenn Journalisten und Blogger auf Texte von test.de verlinken oder aus den Texten zitieren. Das gleiche gilt, wenn Suchmaschinen in Ergebnislisten Überschriften und Anrisstexte unserer Artikel zeigen. Die Stiftung Warentest wird auch in Zukunft kein Geld verlangen, wenn so etwas geschieht und dies auch nicht unterbinden.
Die Grenzen des Erlaubten
Es ist also völlig in Ordnung, wenn zum Beispiel Titel und Vorspann eines Artikels auf test.de auf anderen Seiten erscheinen und zum Beispiel über rss-Feeds verbreitet werden. Auch das Zitieren kurzer Passagen aus dem Text selbst bleibt gestattet, sofern die übernommen Passage zur Erläuterung des Textes auf test.de erforderlich ist. Dabei gilt, dass der Zitierende die Quelle nennt oder auf den entsprechenden Text auf test.de verlinkt. Wie bisher ist es aber nicht in Ordnung und untersagt, dass längere Teile eines Textes oder gar vollständige Artikel oder Tabellen ohne zuvor eingeholte Erlaubnis übernommen und verbreitet werden.
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