test warnt Vorsicht, Inkasso

3

Mit einer dreisten Masche werden bundesweit Verbraucher abgezockt. Es geht darum, hohe Kosten für Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren einzutreiben. Am Anfang steht der übliche Trick: „Für Sie liegt ein Gewinn bereit“, heißt es in einem bunten Brief, der gleichzeitig für die Bestellung von Waren wirbt. Die kommen dann auch prompt, die Gewinne aber nie. Dafür meldet sich die UGV Inkasso: Sie verlangt den Rechnungsbetrag plus Nebenkosten. Zahlt das Opfer nicht, wird mit Prozessen und Vollstreckungen gedroht. Statt der UGV tritt auch die Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollegen mit Drohungen auf.

Auftraggeber der UGV ist die Firma FKH aus Heuchelheim. „Deren Gesellschafter Werner Jentzer und Heinz Volandt sind seit Jahren bekannt als Aufkäufer von Geldforderungen von Gewinnspielfirmen“, berichtet Matthias Wins von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Nach Erkenntnissen der VZ arbeiten sie mit vielen Firmen zusammen, die einen üblen Ruf unter Verbraucherschützern haben wie etwa Alpen Versand, Baronesse Service, Bella d‘Or, Charmant Versand, Classee, Crisma, Eurox, Lindas Central Versand, SAVPC oder Saphir. „Volandt zockt auch als Kreditvermittler Kunden auf ähnliche Weise ab“, weiß Jurist Wins.

Tipp: Solche Gewinnmitteilungen sollten Sie in den Papierkorb werfen. Wer sich von UGV oder der Kanzlei Wehnert bedroht fühlt, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden, die gegebenenfalls rät, Strafanzeige zu erstatten. „Aus mehreren Hundert Fällen ist uns keiner bekannt, wo es den Herren gelungen wäre, von Verbrauchern Geld zu bekommen, die wir beraten“, erklärt Wins.

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.05.2020 um 11:30 Uhr
    Abmahnung Urheberrechtsverletzung

    @D.B: Achtung. Bitte verwechseln Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung nicht mit einer Abofalle oder anderen Formen, Kunden einen Vertrag anzudrehen: www.test.de/Urheberrecht-Teuren-Abmahn-Aerger-vermeiden-4367998-0
    Bei einer Abmahnung sollten Verbraucher die gesetzten Frist beachten. Wenn für die Abgabe der Unterlassungserklärung eine zu kurze Frist eingeräumt wurde, sollten sie eine Fristverlängerung beantragen, da eine juristische Überprüfung oft in so kurzer Zeit nicht zu bekommen ist. Dies sollte schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) erfolgen. Die Verbraucherzentralen bieten dafür einen Musterbrief an: www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/runterladen-ohne-reinfall-vorsicht-bei-downloads-aus-tauschboersen-10523
    In der Regel geht kein Weg daran vorbei, sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. (maa)

  • D.B am 06.05.2020 um 13:20 Uhr
    Hallo bei mir kam auch ein Schreiben 30.04.2020

    Da fordern die mich auf letztmalig 900€ zu zahlen und drohen mir mit einer Zwangsvollstreckung weil ich angeblich Helene Fischer CD bestellt hätte für 29,95€ im Jahre 2013 am 10.10 ich werde den Betrag nicht bezahlen weil die voll ein drauf sind ich habe jetzt nach 8 Jahren ein schreiben bekommen und die drohen mit einer Vollstreckung.
    Was soll ich tun?

  • klose-leverkusen am 25.02.2019 um 12:10 Uhr
    UGV Inkasso

    Jetzt hat es mich auch erwischt.
    Am Freitag den 21.02.19 trudelt eine Rechnung von der UGV Inkasso bei mir ein.
    Die Forderung belaüft sich auf 221,02 Euro.
    Auftraggeber ist die Firma Spartoo in stockholm Klarna AB Organization.
    Die Forderung stammt aus dem Jahr 21.08.2016.
    Nun muss sagen ,ich kenn die Firma gar nicht.Es soll auch ein Kaufvertrag bestehen.
    Also telefonierte ich heute mit der UGV.Meine Anfrage nach dem Kaufvertrag wurde zur kenntniss
    genommen,man wollte mir diesen aber nicht per Mail zukommen lassen.dies ginge nur über dem Postweg. Und der Auftrag wäre zu groß für Mail.
    Nun da es sich mit sicherheit um eine Betrugsmasche handelt,halte ich mit jeden rechtlichen Schritt vor.