Die Sorge um die Gesundheit macht alte Leute zu Opfern von Abzockern. Ungebetene Werbeanrufe sind verboten. Dennoch drehen gewiefte Verkäufer Senioren am Telefon allerlei Mittel an. Gern wird auch mal gelogen: „Hier ist die Apotheken-Zeitschrift“ oder: „Nur eine kurze Umfrage.“ Als Belohnung gibt es ein Gingko-Präparat – und eine Rechnung über 9,95 Euro. Oder man wird zu einer Probepackung für 4,95 Euro überredet, erhält aber nicht nur Pillen für ein starkes Herz, sondern ein Abo für weitere Lieferungen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ) stoppte eine Werbung von Dr. Hittich und GP Health Products B.V.: „Null Risiko: Zahlung erst nach 30 Tagen, kein Kleingedrucktes. Nur Freude.“ Der Kunde bekam aber keine Pillen, sondern eine Rechnung über 19,70 Euro. Die sollte er vorab zahlen. Auf seine Anfrage hieß es, die Werbung gelte erst ab der dritten bezahlten Rechnung. „Eine dreiste Täuschung“, so VZ-Expertin Christiane Manthey. Die VZ verschickte eine Abmahnung. Die Firma unterschrieb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Tipp: Telefonische Aufträge dürfen Sie 14 Tage lang widerrufen, am besten per Einschreiben, manche Firmen bestreiten sonst den Posteingang. Achten Sie auf die Adresse. Einige Firmen haben zwei: eine für den Brief, eine für Warensendungen.
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