
Betrug. Die Homepage sieht echt aus. Tatsächlich gibt es unter der angegebenen Adresse keine Kanzlei. © Screenshot Stiftung Warentest
Betrüger geben sich als Anwälte aus und versuchen, ältere Menschen um ihr Geld zu bringen: Wir sagen, wie die Masche funktioniert und wie Sie auf Nummer sicher gehen.
Angeblicher „Vorpfändungsbeschluss“
Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln warnt vor der angeblichen Rechtsanwaltskanzlei „Dr. Herzog & Partner“. Diese Fake-Kanzlei soll bundesweit vor allem an ältere Menschen Schreiben verschickt haben mit der „Ankündigung des gerichtlichen Vorpfändungsbeschlusses“. Die Betroffenen würden darin aufgefordert, Zahlungen ins Ausland zu leisten.
Diese Kanzlei gibt es gar nicht
Die auf der Kanzlei-Homepage kanzlei-herzog-partner.com genannten angeblichen Rechtsanwälte „Dr. Klaus Herzog“, „Christiane Schilling“ und „Jur. Benedikt Ock“ sind laut RAK Köln keine zugelassenen Rechtsanwälte. Die Kammer hat deswegen bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstattet. „Hier wird versucht, Mitbürger zu betrügen und sie mit geschickt gefälschten Briefen zu einer Zahlung zu bewegen“, sagt Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln.
So kommen Sie falschen Anwälten auf die Schliche
Ob eine Person als Anwalt tätig sein darf, können Sie online mit einem Blick ins bundesweite Rechtsanwaltsregister prüfen. Es listet alle zugelassenen Anwälte und wird von den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern tagesaktuell gepflegt.
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