
Bezahlfalle. Seriöse Paketdienste verlangen keine Nachzahlungen. © Screenshot, Stiftung Warentest
Dass zurzeit der Onlinehandel blüht, nutzen Betrüger, um Paketempfänger aufs Kreuz zu legen. Viele, die etwas bestellt haben, erhalten eine SMS oder E-Mail: „Die Sendung wurde im Verteilerzentrum angehalten. Ausstehende Zahlung von 2 Euro“, dazu ein Link auf eine Internetseite. Sie sieht aus wie die offizielle Seite des Paketdienstes DHL und hat sogar einen aktuellen Hinweis zu Corona. Dort erfahren die Empfänger den angeblichen Status ihres Pakets. Nur 2 Euro nachzahlen, dann gehe es in den Versand. Doch die Internetseite ist gefälscht.
Vorsicht, Betrug!
Wer den Button „Zahlung“ anklickt, soll auf der nächsten Seite Adresse, Rufnummer, Kreditkartendaten eingeben und auf „Weiter“ klicken. Daneben ist ein Häkchen gesetzt. Klein gedruckt steht dort, gut versteckt im Cookie-Hinweis, dass man mit dem Klick ein Abo für einen unbekannten Dienst startet, der 69 Euro kostet – kein Hinweis, ob pro Monat oder Jahr. Das Ganze ist Betrug.
Wer so eine Nachricht bekommt – einfach ignorieren!
Achim Gahr von der Pressestelle der DHL stellt klar: „Die Mitteilungen kommen nicht von uns. Wir versenden weder Paket-Statusmeldungen per SMS, noch verlangen wir in der Online-Sendungsverfolgung Nachzahlungen.“ Betroffene sollten die SMS und E-Mails einfach ignorieren.
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gerade heute per email von dhl-express erhalten. ein blick auf die vollständige emailadresse enttarnt die dubiöse quelle. zumeist gehackte webseiten, deren smtp und unbefleckten ruf misbraucht werden.
gibt's zu kaufen im internet. hacking as a service.
@daBademeister: screendump hieß das, als bildschirme monitoren hiessen und noch keine graphische oberflächen darstellten, sondern text in monochrom. wahlweise grün oder ocher.
So mancher von uns hatten mit edv zu tun schon gaaaaanz lange, vor du überhaupt andegacht warst. Die jargon von heute ist eine momentaufnahme, nicht die ewige wahrheit. denk an meine worte, wenn dich deine kinder in 30 jahre nicht verstehen.
e@n
Ein guter Tipp. Zum Glück blieb ich bisher davon verschont. Ich werde daruaf achten.
@Peter_Cornelius: Und wenn man auch noch erklären würde, was Screendump ist, wäre es noch besser ;-)
Screendump --> Screenshot --> Bildschirmfoto
Ich denke, hier eine Screendump zu machen und eine Strafanzeige zu stellen, wäre vielleicht auch ein sinnvoller Ratschlag der Stiftung Warentest.