
Profi-kochrezepte.de verlangt sehr viel Geld für Rezepte. Das ist auf der Internetseite aber leicht zu übersehen, weil es am Seitenrand steht: Wer den Button „Jetzt anmelden“ drückt, zahlt 238,80 Euro pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Macht 568 Euro. Die Betreiber verlangen sie. Da hilft der Verbraucherschutz nicht, sagen sie. Sie lassen auf der Seite wissen: „Die Nutzung ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler zulässig.“ Und richtig: Für sie greift das Gesetz nicht, nach dem Onlinekäufe nur gültig sind, wenn neben dem Bestellbutton klar steht, dass dies Geld kostet.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) verklagte Profi-kochrezepte.de und bekam vor dem Oberlandesgericht Hamm recht: Wer nur an Profis verkaufen will, muss so klar darauf hinweisen, dass Normalkunden es nicht übersehen können. Da reicht der Hinweis auf der Homepage nicht, weil er am Seitenrand steht (Az. I-12 U 52/16). Wer eine Rechnung erhält, braucht nicht zu zahlen. Wer schon gezahlt hat, kann sein Geld zurückverlangen. Die VZ hält im Internet unter verbraucherzentrale.nrw/b2b einen Musterbrief bereit.
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