
Im Internet ein Handy kaufen und erst später feststellen, dass es kein Kauf war, sondern nur Miete? Das passiert Kunden von Turbado.de. Kaum jemand, der sich durch die Seiten klickt, kommt auf die Idee, dass die Ware nur zu mieten ist.
Klarer Hinweis fehlt
Zwar fällt in den Geschäftsbedingungen und in der Rubrik „Wir bieten mehr“ das Wort „Mietvertrag“, aber viele Kunden beziehen das nicht auf sich, weil sie davon ausgehen, ein Gerät zu kaufen. Es fehlt ein klarer Hinweis wie: „Achtung: Miete, kein Kauf.“ Dabei sind die Geräte, die Turbado auch online bei Amazon anbietet, nicht einmal besonders billig.
Verbraucherzentrale will klagen
„Uns liegen mehrere Beschwerden vor“, berichtet Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Kunde wird nicht Eigentümer des Geräts. Er muss es nach Ende des Mietvertrags zurückgeben. Ein Weiterverkauf ist nicht möglich. Zeigt sich im Lauf der Mietzeit ein Mangel am Gerät, muss er das sofort melden. Sonst kann Turbado Schadenersatz verlangen. Der Mieter darf es nicht reparieren oder verändern. Immerhin darf er Updates oder Apps installieren, versicherte Turbado uns auf Nachfrage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will nun Klage einreichen.