Geld für Gold, sofort Bares, Höchstpreise – derzeit überschlagen sich Goldankäufer, um am Höhenflug des Goldkurses zu verdienen. Nur leider: Der amtliche Börsenkurs ist nicht verbindlich, Händler dürfen auch weniger zahlen. Und da sind manche dreist. So bot ein Internetladen einer Kielerin gerade mal 79,90 Euro für Omas Schmuck. Zwar besserte er auf 170 Euro nach, aber vom Händler vor Ort bekam die Frau 600 Euro. Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegen Beschwerden von Kunden vor, die ihre Preziosen zum Schätzen an Internetläden geschickt hatten und sie erst nach massiven Drohungen mit Polizei und Anwalt zurückbekamen.
Große Preisdifferenzen sind bei Aufkäufern die Regel – auch weil sie den echten Goldgehalt oft nicht messen können. Stempelangaben, etwa 585er Gold, können gefälscht sein oder nicht genau zutreffen. Da helfen auch Säureprüfungen nicht weiter. Vor allem bei Zahngold kann der Goldanteil zwischen 0 und 90 Prozent schwanken. Professionelle Scheideanstalten hingegen arbeiten mit präzisen Röntgenspektrometern.
Tipp: Zur ungefähren Wertbestimmung hilft schon eine gute Küchenwaage. Beispiel für eine 15 Gramm schwere 585er Kette: 15 mal 0,585 mal 25 Euro – das ist der ungefähre Börsenkurs – macht 219 Euro. Händler zahlen aber meist unterm Börsenkurs, weil sie einen Abschlag für die Einschmelzkosten vornehmen.
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