
Fingerzeig. Schließen Minderjährige per Klick einen Vertrag ab, gilt der nur, wenn die Eltern zustimmen. © Getty Images
Oft schließen Kinder und Jugendliche ohne zu überlegen im Internet Verträge ab. Müssen Eltern dafür immer geradestehen?
Teure Online-Angebote für eine jugendliche Zielgruppe
„Bitte überweise 394 Euro“ – solche Rechnungen bekommen viele Internetnutzer, oft auch Minderjährige. Der Absender ONEnxt Media behauptet, sie hätten einen Kurs der Rocketmen Academy angeklickt, um zu lernen, wie man „jede Frau glücklich machen“ kann. Auch andere Plattformen locken vor allem Jungs mit Flirthilfen, Kursen, Onlinevideos. Nun fragen sich die Eltern: Müssen wir zahlen?
Verträge nur mit Zustimmung der Eltern gültig
Nein, müssen sie nicht. Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig. Von ihnen unterschriebene Verträge gelten nur, wenn die Eltern zuvor einwilligen oder sie später genehmigen. Tun sie das nicht, hat der Anbieter keine Chance. Weder Taschengeldparagraf noch der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung helfen da. Es ist auch egal, ob Jugendliche ein höheres Alter genannt haben. Rechtlich zählt nur das echte Alter. „Falsche Altersangaben sind kein Betrug, wenn die jeweilige Internetseite so gestaltet war, als sei diese gratis“, erklärt der Kieler Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann: „Geht die Rechnung an ein minderjähriges Kind, sollten Eltern die Forderung schriftlich zurückweisen.“ Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Eltern, offen mit Kindern über das Thema Internetnutzung zu sprechen.
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