Atemberaubend, unvergesslich, einzigartig, Romantik pur: So werben Internetläden für Himmelslaternen. Das sind kleine Papierballons – 50 bis 80 Zentimeter groß. Unten hängt in einer Öffnung ein Brennkörper. Wird er entzündet, steigt die Laterne wie ein Heißluftballon auf, oft 500 Meter hoch. Hochzeitspaare schreiben ihre Wünsche auf die Hülle und schicken sie so in den Himmel. Das ist brandgefährlich.
Gericht macht Bräutigam haftbar
Ein Brautpaar aus Hessen muss rund 300 000 Euro zahlen. Die Hochzeitsgäste hatten Himmelslaternen gezündet. Eine war auf ein Gehöft gesegelt, das abbrannte. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main machte den Bräutigam haftbar. Er hätte als Mitorganisator des Festes das Entzünden der Laternen unterbinden müssen (Az. 24 U 108/14).
Himmelslaternen fast überall verboten
Im Internet wimmelt es von Angeboten, auch auf Ebay oder Amazon. Ausführlich steht dort, wie schön die Laternen leuchten – aber fast nie eine Warnung. „Hergestellt aus schwer entflammbarem Reispapier“, heißt es stattdessen beruhigend. Dennoch können die Teile Feuer fangen, auch schon im Flug. „Sie sind unberechenbar“, warnt Pressesprecherin Silvia Darmstädter vom Feuerwehrverband. Die Laternen sind in allen Bundesländern verboten – entweder generell oder der Nutzer muss eine Genehmigung einholen. Die wird im Regelfall nicht erteilt.