
© Screenshot: Najoba.de
Wer beim Internetladen Najoba Bio-Produkte einkauft, dem kann es passieren, dass ihm die Firma plötzlich 59 Euro für ein Jahr Mitgliedschaft abbucht. Der Hinweis darauf geht auf der Homepage optisch unter, ebenso beim Bestellvorgang. Zwar steht bei „Jetzt kaufen“ eine Info, bei der man nun – anders als früher – ein Häkchen setzen muss. Das aber macht mancher eilige Internetkunde fast automatisch, wenn zuvor kein unmissverständlicher Hinweis auf das Abo kam.
[Update 1. Oktober 2020]: Klage gegen Najoba erfolgreich
Najoba teilte uns am 1. Oktober 2020 mit, man sei „bereits seit Juni kein geschlossener Shopping-Club mehr, seitdem ist auch ein Einkauf ohne Mitgliedschaft möglich“. Außerdem habe man „jedem Kunden, der versehentlich eine Mitgliedschaft abgeschlossen hat, den Mitgliedsbeitrag freiwillig erstattet, eine Mail oder ein Anruf waren ausreichend“.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Najoba mit Erfolg verklagt. Einkauf und Mitgliedschaft seien zwei grundverschiedene Verträge, so das Oberlandesgericht Nürnberg. Sie müssen unabhängig voneinander bestätigt werden. Beim Bestellvorgang muss das eindeutig geregelt sein. Eine Schaltfläche mit der Beschriftung „jetzt kaufen“ bezieht sich ausdrücklich nur auf den Kaufvertrag (Az. 3 U 3878/19). [Ende Update]
Beschwerden bei Verbraucherzentrale
Auch andere Bioläden bieten Mitgliedschaften, etwa LPG. Aber dort steht klar, dass auch andere Kunden bedient werden, dass aber für Mitglieder günstigere Preise gelten, und auch, ab wann sich das lohnt. Über Najoba hingegen beschweren sich Käufer bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ): Das Abo habe sie überrascht. Auf unsere Nachfrage antwortete Najoba bis Redaktionsschluss nicht.
VZ: Najoba handelt rechtswidrig
„Einfach eine Mitgliedschaft unterzuschieben, ist rechtswidrig“, meint Sabine Holzäpfel von der VZ. „Kunden sollten ihr Geld zurückfordern.“ Auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet sich ein Musterbrief. Auf eine Abmahnung hat die Firma nicht reagiert. Die VZ will daher Klage einreichen.
Tipp: Im Herbst 2018 hat die Stiftung Warentest Lebensmittel-Lieferdienste getestet. Unter den getesteten Unternehmen sind Bringmeister, AmazonFresh, Rewe und Getnow.
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