test warnt Bio-Laden Najoba jubelt Kunden Abonnement unter

0
test warnt - Bio-Laden Najoba jubelt Kunden Abonnement unter

© Screenshot: Najoba.de

Wer beim Internet­laden Najoba Bio-Produkte einkauft, dem kann es passieren, dass ihm die Firma plötzlich 59 Euro für ein Jahr Mitgliedschaft abbucht. Der Hinweis darauf geht auf der Home­page optisch unter, ebenso beim Bestell­vorgang. Zwar steht bei „Jetzt kaufen“ eine Info, bei der man nun – anders als früher – ein Häkchen setzen muss. Das aber macht mancher eilige Internet­kunde fast auto­matisch, wenn zuvor kein unmiss­verständlicher Hinweis auf das Abo kam.

[Update 1. Oktober 2020]: Klage gegen Najoba erfolg­reich

Najoba teilte uns am 1. Oktober 2020 mit, man sei „bereits seit Juni kein geschlossener Shopping-Club mehr, seitdem ist auch ein Einkauf ohne Mitgliedschaft möglich“. Außerdem habe man „jedem Kunden, der versehentlich eine Mitgliedschaft abge­schlossen hat, den Mitglieds­beitrag freiwil­lig erstattet, eine Mail oder ein Anruf waren ausreichend“.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg hatte Najoba mit Erfolg verklagt. Einkauf und Mitgliedschaft seien zwei grund­verschiedene Verträge, so das Ober­landes­gericht Nürn­berg. Sie müssen unabhängig voneinander bestätigt werden. Beim Bestell­vorgang muss das eindeutig geregelt sein. Eine Schalt­fläche mit der Beschriftung „jetzt kaufen“ bezieht sich ausdrück­lich nur auf den Kauf­vertrag (Az. 3 U 3878/19). [Ende Update]

Beschwerden bei Verbraucherzentrale

Auch andere Bioläden bieten Mitgliedschaften, etwa LPG. Aber dort steht klar, dass auch andere Kunden bedient werden, dass aber für Mitglieder güns­tigere Preise gelten, und auch, ab wann sich das lohnt. Über Najoba hingegen beschweren sich Käufer bei der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg (VZ): Das Abo habe sie über­rascht. Auf unsere Nach­frage antwortete Najoba bis Redak­tions­schluss nicht.

VZ: Najoba handelt rechts­widrig

„Einfach eine Mitgliedschaft unter­zuschieben, ist rechts­widrig“, meint Sabine Holz­äpfel von der VZ. „Kunden sollten ihr Geld zurück­fordern.“ Auf der Website der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg findet sich ein Musterbrief. Auf eine Abmahnung hat die Firma nicht reagiert. Die VZ will daher Klage einreichen.

Tipp: Im Herbst 2018 hat die Stiftung Warentest Lebensmittel-Lieferdienste getestet. Unter den getesteten Unternehmen sind Bringmeister, AmazonFresh, Rewe und Getnow.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.