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Drei Monate Gratis-Schutzpaket für Urlaubsreisen – dieses Angebot der Flight Ambulance Services International (Fasi) fanden Verbraucher im Briefkasten. Der Haken: Wer nicht sechs Wochen vor Ablauf der drei Monate kündigte, sollte 69 Euro pro Jahr zahlen. Das kostenlose Angebot sollte in eine kostenpflichtige Versicherung übergehen. So nicht, findet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Verbraucherzentrale klagte – Betroffene müssen nicht zahlen
„Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, erläutert Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv widersprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden.“ Die Verbraucherzentrale klagte und bekam vor dem Landgericht Limburg recht (Az. 5 O 30/16). Betroffene müssen nicht zahlen.
Werbeanrufe der Wolfgang-Klenk-Abo-Verwaltung
Der Verbraucherzentrale Niedersachsen berichteten Fasi-Opfer, sie hätten wenige Tage, bevor die Post mit dem Gratisangebot kam, einen Anruf der Wolfgang-Klenk-Abo-Verwaltung bekommen. Es wurde versucht, ihnen Zeitschriften aufzuschwatzen. „Selbst wer ein Abo bestellte, hat keinen Vertrag für die Versicherung abgeschlossen“, beruhigt Sandra Klug, Leiterin des Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
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@Havda
Bei solchen Abos hat man den Vertrag ja üblicherweise bereits im Voraus abgeschlossen und ausdrücklich zugestimmt, nach Ablauf einer Frist das Abo kostenpflichtig weiterzubeziehen.
Hier geht es eben um Schreiben, die ungefragt im Briefkasten landen und wenn man sich nicht meldet wird man zur Kasse gebeten.
Verträge können aber durch Schweigen zustandekommen. Klassischer Fall ist das Zeitungsabo. Da gibt es x Ausgaben kostenlos. Wenn man nicht bis x Tagen nach Erhalt der y. Ausgabe kündigt, hat man ein Abo mit meist einjähriger Laufzeit abgeschlossen. Wo ist also im vorliegenden Fall einer Versicherung der Unterschied?