test warnt Abo per Post oder Anruf unterge­jubelt

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test warnt - Abo per Post oder Anruf unterge­jubelt

© mauritius images / Onoky

Drei Monate Gratis-Schutz­paket für Urlaubs­reisen – dieses Angebot der Flight Ambu­lance Services Interna­tional (Fasi) fanden Verbraucher im Brief­kasten. Der Haken: Wer nicht sechs Wochen vor Ablauf der drei Monate kündigte, sollte 69 Euro pro Jahr zahlen. Das kostenlose Angebot sollte in eine kosten­pflichtige Versicherung übergehen. So nicht, findet die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg.

Verbraucherzentrale klagte – Betroffene müssen nicht zahlen

„Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, erläutert Dr. Peter Grieble, Versicherungs­experte der Verbraucherzentrale. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv wider­sprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden.“ Die Verbraucherzentrale klagte und bekam vor dem Land­gericht Limburg recht (Az. 5 O 30/16). Betroffene müssen nicht zahlen.

Werbeanrufe der Wolfgang-Klenk-Abo-Verwaltung

Der Verbraucherzentrale Nieder­sachsen berichteten Fasi-Opfer, sie hätten wenige Tage, bevor die Post mit dem Gratis­angebot kam, einen Anruf der Wolfgang-Klenk-Abo-Verwaltung bekommen. Es wurde versucht, ihnen Zeit­schriften aufzuschwatzen. „Selbst wer ein Abo bestellte, hat keinen Vertrag für die Versicherung abge­schlossen“, beruhigt Sandra Klug, Leiterin des Markt­wächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Spechtmeise am 10.05.2017 um 01:44 Uhr
RE: Schweigen ist nicht immer Gold

@Havda
Bei solchen Abos hat man den Vertrag ja üblicherweise bereits im Voraus abgeschlossen und ausdrücklich zugestimmt, nach Ablauf einer Frist das Abo kostenpflichtig weiterzubeziehen.
Hier geht es eben um Schreiben, die ungefragt im Briefkasten landen und wenn man sich nicht meldet wird man zur Kasse gebeten.

Gelöschter Nutzer am 09.05.2017 um 19:13 Uhr
Schweigen ist nicht immer Gold

Verträge können aber durch Schweigen zustandekommen. Klassischer Fall ist das Zeitungsabo. Da gibt es x Ausgaben kostenlos. Wenn man nicht bis x Tagen nach Erhalt der y. Ausgabe kündigt, hat man ein Abo mit meist einjähriger Laufzeit abgeschlossen. Wo ist also im vorliegenden Fall einer Versicherung der Unterschied?