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@Gutmensch: Wichtig ist, die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Banken so zu verteilen, dass insgesamt nicht mehr als 1000 bzw. 2000 Euro (Ehepaare) im Jahr freigestellt sind. Das sollten Sie im Blick haben und am besten eine Übersicht anlegen, bei welcher Bank welche Freistellungsaufträge laufen.
Liebe StiWa,
da ich Ihre Tagesgeld-Tipps befolge, habe ich Konten bei verschiedenen Banken mit entsprechenden Freibeträgen. Da kommt es vor, dass ich über dem Freibetrag in Höhe von 2.000 € für Verheiratete liege. Bei meiner Steuererklärung gebe ich aber alle Kapitalerträge ehrlich an. Reicht das nicht aus? Oder ist dies unzulässig (siehe Punkt 4)?