
Steuern hinterzogen? Das ist kein Kavaliersdelikt. test.de zeigt, was Sie tun können. © Martin Burgdorff
Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbstanzeige lassen sich Schummeleien geraderücken – und Strafen oft vermeiden.
Das Gästezimmer als Homeoffice ausgeben, den Arbeitsweg großzügig aufrunden und die Putzhilfe schwarz bezahlen – solche Mogeleien wirken nebensächlich, wenn andere Millionen am Finanzamt vorbei ins Ausland verschieben. Doch kleine wie große Steuertricksereien kosten den Staat viel Geld, das in Schulen und bei Straßenbau, Feuerwehr und Polizei fehlt. Die Finanzverwaltung bemüht sich deshalb, unehrliche Steuerpflichtige aufzuspüren.
Wer Ärger vermeiden und straffrei davonkommen will, sollte rechtzeitig alles ins Reine bringen. Die Stiftung Warentest sagt, wie Sie unnötigen Ärger vermeiden – und zeigt für neun typische Steuersünden, wie Fiskus und Justiz reagieren.
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@Gutmensch: Wichtig ist, die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Banken so zu verteilen, dass insgesamt nicht mehr als 1000 bzw. 2000 Euro (Ehepaare) im Jahr freigestellt sind. Das sollten Sie im Blick haben und am besten eine Übersicht anlegen, bei welcher Bank welche Freistellungsaufträge laufen.
Liebe StiWa,
da ich Ihre Tagesgeld-Tipps befolge, habe ich Konten bei verschiedenen Banken mit entsprechenden Freibeträgen. Da kommt es vor, dass ich über dem Freibetrag in Höhe von 2.000 € für Verheiratete liege. Bei meiner Steuererklärung gebe ich aber alle Kapitalerträge ehrlich an. Reicht das nicht aus? Oder ist dies unzulässig (siehe Punkt 4)?