Steuer­hinterziehung Mit Selbst­anzeige Strafen vermeiden

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Steuer­hinterziehung - Mit Selbst­anzeige Strafen vermeiden

Steuern hinterzogen? Das ist kein Kavaliers­delikt. test.de zeigt, was Sie tun können. © Martin Burgdorff

Steuer­hinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbst­anzeige lassen sich Schummeleien gerader­ücken – und Strafen oft vermeiden.

Das Gästezimmer als Home­office ausgeben, den Arbeitsweg groß­zügig aufrunden und die Putz­hilfe schwarz bezahlen – solche Mogeleien wirken neben­sächlich, wenn andere Millionen am Finanz­amt vorbei ins Ausland verschieben. Doch kleine wie große Steuertrick­sereien kosten den Staat viel Geld, das in Schulen und bei Straßenbau, Feuerwehr und Polizei fehlt. Die Finanz­verwaltung bemüht sich deshalb, unehr­liche Steuer­pflichtige aufzuspüren.

Wer Ärger vermeiden und straffrei davon­kommen will, sollte recht­zeitig alles ins Reine bringen. Die Stiftung Warentest sagt, wie Sie unnötigen Ärger vermeiden – und zeigt für neun typische Steuersünden, wie Fiskus und Justiz reagieren.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.09.2023 um 13:28 Uhr
    Freistellungsaufträge

    @Gutmensch: Wichtig ist, die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Banken so zu verteilen, dass insgesamt nicht mehr als 1000 bzw. 2000 Euro (Ehepaare) im Jahr freigestellt sind. Das sollten Sie im Blick haben und am besten eine Übersicht anlegen, bei welcher Bank welche Freistellungsaufträge laufen.

  • Gutmensch am 22.09.2023 um 19:31 Uhr
    Zu viele Freistellungsaufträge

    Liebe StiWa,
    da ich Ihre Tagesgeld-Tipps befolge, habe ich Konten bei verschiedenen Banken mit entsprechenden Freibeträgen. Da kommt es vor, dass ich über dem Freibetrag in Höhe von 2.000 € für Verheiratete liege. Bei meiner Steuererklärung gebe ich aber alle Kapitalerträge ehrlich an. Reicht das nicht aus? Oder ist dies unzulässig (siehe Punkt 4)?