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Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilenIn unserem Artikel rechnen wir unterschiedliche Szenarien durch. Mit diesen zeigen wir, in welchen Fällen die Witwenrente und in welchen ein Rentensplitting die bessere Option für die Hinterbliebenenversorgung ist. Denn haben Versicherte sich einmal für ein Rentensplitting entschieden, verlieren sie ihren Anspruch auf Witwenrente. Wir zeigen hier den Rechenweg und die zugrunde gelegten Werte für die Berechnung unserer Szenarien im Abschnitt „Modellrechnungen“.
Altersrenten ohne Rentensplitting
Wir berechnen die Regelaltersrente anhand des aktuellen Rentenwerts von 37,60 Euro (seit 1. Juli 2023) und der Summe aus den Entgeltpunkten vor der Ehe und in der Ehe.
Altersrenten mit Rentensplitting
Hier ermitteln wir die Regelaltersrente anhand des aktuellen Rentenwerts (siehe oben) und der Summe aus den Entgeltpunkten vor der Ehe und den Entgeltpunkten in der Ehe. Zudem berücksichtigen wir Zu- oder Abschlag an Entgeltpunkten aus dem Rentensplitting.
Auswirkung auf Rente
Von der Altersrente mit Rentensplitting ziehen wir die Altersrente ohne Splitting ab. So ermitteln wir, wie sich das Splitting zu Lebzeiten auswirkt.
Witwenrente nach Anrechnung der eigenen Altersrente
Die Witwenrente des Hinterbliebenen entspricht 55 Prozent der Altersrente des Verstorbenen. Bei eigenem Einkommen des Hinterbliebenen wird dieses teils mit der Witwenrente verrechnet. Zugrunde legen wir dabei ein pauschaliertes Nettoeinkommen, bei dem das Bruttoeinkommen um bestimmte Pauschalen gekürzt wird. Diese fallen je nach Einkommensart anders aus. Mehr dazu im Abschnitt „Anrechnung: Wie viel von der Witwenrente übrig bleibt“ in diesem Artikel.
- Variante A: Das Ehepaar hat nur Einkommen aus Altersrenten. Wir berücksichtigen die Altersrente des jeweils Hinterbliebenen, kürzen sie pauschal um 14 Prozent. Den Anteil der gekürzten Rente, der den monatlichen Freibetrag von 992,64 Euro übersteigt, rechnen wir zu 40 Prozent auf die Witwenrente an.
- Variante B: Neben der Altersrente des überlebenden Ehegatten gibt es hier zusätzlich noch Vermögenseinkommen aus Vermietung und Verpachtung von monatlich 3 000 Euro. Wir kürzen es pauschal um 25 Prozent. Den Teil des Nettoeinkommens aus gekürzter Altersrente und gekürztem Vermögenseinkommen, der den Freibetrag von 992,64 Euro übersteigt, rechnen wir zu 40 Prozent auf die Witwenrente an.
Witwenrente plus Altersrente
Die Summe aus Witwen- und Altersrente zeigt jeweils den Gesamtwert der Renten des Hinterbliebenen.
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Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilenRentensplitting ohne Witwenrente
Die Rente entspricht der Regelaltersrente nach Rentensplitting.
Splittingsaldo
Von der Rente nach Splitting ziehen wir die Summe aus Alters- und Witwenrente ab und ermitteln den Splittingsaldo. Er verdeutlicht die Auswirkung des Splittings auf die Rentenhöhe des jeweils Hinterbliebenen.
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Wann es sich für Ehepaare lohnt, ihre Rente aufzuteilen-
- Die Risikolebensversicherung zahlt eine existenziell wichtige Summe, falls die versicherte Person stirbt. Das schützt Angehörige vor Geldnöten. 85 Tarife im Vergleich.
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- Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt auch eine Rente für Witwen und Waisen. Wir zeigen, wie die Witwenrente berechnet wird und wie das Rentensplitting funktioniert.
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- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
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Kommentarliste
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@MHeise: Ja, das hier dargestellte Rentensplitting gibt es nur wenn beide auf je 25 Jahren rentenrechtliche Zeiten kommen.
Für Beamte und Beamtinnen gibt es die im Artikel aufgeführte Möglichkeit des Rentensplittings nicht.
Ich denke, das betrifft nur gesetztlich Versicherte, richtig? Die Beamten mit Pension betrifft das nicht. Könnten Sie einmal kurz darstellen, wie das bei den Beamten funktioniert. Ich meine, da wird noch nicht einmal die Witwenrente aufgerechnet, oder?
Wenn dem so ist, muss sich Frau Schnitzer fragen lassen, warum sie Brotkrümeln hinterherrent, aber die dicken Dinger übersieht.