Dass sich die Bahn verspätet und man seinen Anschlusszug oder einen wichtigen Termin verpasst, ist keine Seltenheit. Doch die Chance auf Schadensersatz ist in einem solchen Fall gering. Dennoch müssen Fahrgäste nicht jedes Ärgernis hinnehmen. Wer sich beschwert, kann immer öfter auf Kulanz hoffen.
Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG bieten bei Fahrplanunregelmäßigkeiten nur eine minimale Haftung: Um das Reiseziel mit möglichst geringerer Verspätung zu erreichen, darf man ohne zusätzliches Entgelt einen anderen Zug nutzen. Man kann auch die Reise abbrechen und sich den anteiligen Fahrpreis für die Reststrecke erstatten lassen oder kostenfrei zum Ausgangsbahnhof zurückkehren. Etwas mehr Einsehen hat die Bahn nur mit Fahrgästen, die in Folge von Zugausfall oder –verspätung nachts auf irgendeinem Bahnhof stranden. Sie dürfen auf Ersatz der Kosten für Übernachtung, Telefon oder die Weiterfahrt mit dem Taxi hoffen.
Bei vielen Servicemängeln ist der Kunde auf die Kulanz der Bahn angewiesen, denn verbriefte Rechte, wie von Fahrgastverbänden, Verbraucherschützern und Politikern seit langem gefordert, gibt es bisher kaum. Eine Beschwerde lohnt sich jedoch trotzdem. Die Bahn hat offenbar erkannt, wie kundenunfreundlich ihre Bestimmungen oft sind, und kommt den Fahrgästen nicht selten mit kulanten Einzelfallentscheidungen in Form von Reisegutscheinen im Wert von meist 10–25 Euro und mitunter auch mehr entgegen. Vernünftige und nachvollziehbare Rechtsgrundlagen, die sowohl den Kunden als auch den Bahnmitarbeitern das Leben erleichtern würden, stehen jedoch noch aus. Ausführliche Informationen zum Fahrgastrecht finden sich in der Oktober-Ausgabe von test.
Nutzungsbedingungen Bild- und Videomaterial
Die Verwendung von Bild- und Videomaterial ist bei redaktioneller Berichterstattung über das jeweilige Thema und unter Angabe der Quelle „Stiftung Warentest“ honorarfrei. Bei Online-Verwendung muss auf den zugehörigen Inhalt auf test.de verlinkt werden. Eine werbliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.