Viele Leute haben das Gefühl ihre Wohnung wäre zu klein und die Miete viel zu hoch. In einigen Fällen stimmt das sogar. Denn nicht selten berechnen Verkäufer und Vermieter die Wohnfläche größer als vorgeschrieben. In der aktuellen Ausgabe von Finanztest geben Rechts- und Bauexperten hilfreiche Tipps zum Nachmessen.
Ist die tatsächliche Wohnfläche zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, können Mieter die Miete und Käufer den Kaufpreis mindern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die meisten Fehler entstehen beim Vermessen und Berechnen des Dachgeschosses. Denn Räume mit schrägen Wänden dürfen nach der Wohnflächenverordnung nicht zu 100 Prozent als Wohnfläche deklariert werden. Liegt die Raumhöhe unter einem Meter, dürfen die Flächen gar nicht mitgezählt werden. Auch für Balkon und Wintergarten gibt es feste Regeln. Doch die Tücke liegt im Detail. Die Wohnflächenverordnung gilt in der Regel nur, wenn im Miet- oder Kaufvertrag keine andere Methode zur Flächenberechnung festgelegt ist.
Wer vor dem Einzug schon auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb nicht auf die Prospektangaben vertrauen, sondern sich einen detaillierten Berechungsnachweis vorlegen lassen, raten Verbraucherschützer in der aktuellen Ausgabe von Finanztest.
Außerdem im Heft: ein Überblick, welche Flächen laut Wohnflächenverordnung zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Wer Zweifel hat, sollte ruhig einmal nachmessen.
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