Ab 2007 zählen Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich nur noch ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg. Vorsorglich sollten Arbeitnehmer trotzdem weiter Belege sammeln, rät die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe von Finanztest. Nur so können sie sich erfolgreich in Musterprozesse einklinken.
Dass der Gesetzgeber den Arbeitsweg ab 2007 zur Privatsache erklärt hat, halten zahlreiche Experten für verfassungswidrig. Eine Flut von Einsprüchen und Klagen ist daher zu erwarten.
Ein Arbeitnehmer, der 34 Kilometer von zuhause entfernt arbeitet, kann 2007 zum Beispiel 1.380 Euro weniger Werbungskosten als in diesem Jahr abziehen. Beim Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspricht das einer Mehrbelastung von 414 Euro. Im Extremfall steigt die Steuerlast für Berufstätige sogar um bis zu 580 Euro pro Jahr.
Auch die Fahrtkostenzuschüsse vom Chef sind ab 2007 bei Entfernungen bis zu 20 Kilometern nicht mehr begünstigt, sondern voll lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig. Für einen Arbeitnehmer mit 40.000 Euro Bruttogehalt kann so ein Zuschuss von 500 Euro nach Steuern auf nur noch 215 Euro zusammenschmelzen. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber Abgaben zur Sozialversicherung zahlen.
Eine lohnende Alternative sind Benzingutscheine oder Jobtickets. Sie bleiben komplett steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Sachkostenzuschüsse insgesamt im Monat maximal 44 Euro betragen.
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