Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor Jahren Anrufe bei privaten Verbrauchern zu Werbezwecken verboten hat, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, rufen viele Firmen ungeniert weiter an. Sie nehmen dabei in Kauf, dass sie erwischt und abgemahnt werden oder ihnen ihre belästigende Werbung von Gerichten untersagt wird. Denn für viele Firmen sind ein paar Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder nicht der Rede wert. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Paziorek, kündigt nun in der Juni-Ausgabe von Finanztest die Einführung effektiverer Strafen gegen diese Belästigung an.
Das Bundesjustizministerium prüfe derzeit, welche Änderungen der geltenden Rechtslage notwendig seien, so Paziorek. So hätte die Einführung eines Bußgeldtatbestandes gegenüber der derzeitigen Rechtslage den Vorteil, dass ein Bußgeld bereits beim ersten Verstoß verhängt werden könne. Bisher sind Sanktionen nur für Wiederholungstäter möglich.
Geprüft werde auch, ob die Widerrufsmöglichkeit auch auf Verträge, deren Bestellwert unter 200 Euro liegt, erweitert werden könne. Dann könnten Verbraucher zum Beispiel Verträge etwa für Zeitschriften binnen 14 Tagen widerrufen.
Bis es soweit ist, sollte man sich in die Robinsonliste eintragen lassen (www.robinsonliste.de), nicht auf Automatenanrufe reagieren und auf Werbepostkarten nie die eigene Telefonnummer angeben. Bei Anzeigen helfen die Verbraucherorganisationen. Weitere Tipps finden sich in der aktuellen Ausgabe von Finanztest.
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