Uschi Glas Hautnah Face Cream Rechtsstreit zugunsten der Stiftung Warentest entschieden – Beschluss nicht anfechtbar

Der Rechtsstreit um die „Uschi Glas Hautnah Face Cream“ ist zugunsten der Stiftung Warentest entschieden. In einem einstimmigen Beschluss wies das Kammergericht in Berlin die Berufung der Herstellerfima der Creme wegen „mangelnder Aussicht auf Erfolg“ zurück. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Hersteller der „Uschi Glas Hautnah Face Cream“ hatte die Stiftung Warentest auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt, weil sie die Creme im April 2004 mit „Mangelhaft“ bewertet hatte. Der Grund war die schlechte Verträglichkeit der Creme, bei deren Benutzung sieben von 29 Probandinnen über Rötungen, Pusteln oder Schuppen geklagt und den Test abgebrochen hatten. Vier weitere Probandinnen hatten der Creme eine „mangelhafte“ Verträglichkeit bescheinigt.

Im April 2005 hatte die Stiftung Warentest den Prozess beim Landgericht Berlin gewonnen. Die Herstellerfirma der Creme, die 4S-Marketing GmbH, hatte daraufhin Berufung eingelegt. Das Kammergericht hat in seinem am 12. Juni 2006 zugestellten Beschluss einstimmig entschieden, die Berufung zurückzuweisen. Der Test ist nach Auffassung des Gerichts „neutral, objektiv und sachkundig“ durchgeführt worden, und sowohl die Art des Vorgehens als auch die aus der Untersuchung gezogenen Schlüsse seien vertretbar. Das beauftragte Prüfinstitut sei neutral gewesen und die Anzahl der testenden Probandinnen ausreichend. Auch die Auswahl der Testpersonen sei nicht zu kritisieren. Da der einstimmige Beschluss nicht anfechtbar ist, ist das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig und das Verfahren damit endgültig zugunsten der Stiftung Warentest beendet.

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