Mit einer Patientenverfügung kann man vorab festlegen, was geschehen soll, wenn man sich in einer kritischen Behandlungssituation nicht mehr äußern kann. Auf was man bei einer solchen Verfügung achten sollte, erläutert die Zeitschrift FINANztest in ihrer September-Ausgabe.
Ärzte müssen seit dem Jahre 2003 Patientenverfügungen folgen. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Wille des Patienten darin nicht eindeutig erkennbar ist. Fachliteratur und ein Gespräch mit dem Hausarzt können hier helfen, unklare Formulierungen und damit spätere Probleme zu vermeiden. Sinnvoll ist auch, die Verfügung mit einer Vorsorgeverfügung und Vollmacht zu verbinden. Hiermit kann der Verfügende eine oder mehrere Vertrauenspersonen ermächtigen, seinen Willen bei Ärzten oder Pflegern durchzusetzen.
Wichtig ist, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung immer in der Brieftasche zu haben, da Ärzte und Gerichte das Original benötigen. Auch eine Hinterlegung bei einer zentralen Einrichtung ist möglich. Finanztest bietet einen Überblick, bei welchen Organisationen man zu welchen Konditionen eine Verfügung registrieren lassen kann.
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