Tipps für verkaufte Mieter Wenn Großinvestoren die eigene Mietwohnung kaufen

Wer in einer Mietwohnung lebt, die gerade von der öffentlichen Hand an ausländische Großinvestoren verkauft wird, sollte auf jeden Fall seinen alten Originalmietvertrag behalten und sich auf keine Änderungen einlassen. Das rät die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. Der Grund: Der alte Mietvertrag bietet Mietern den besten Schutz. Denn der neue Vermieter muss alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernehmen. Wer einen neuen Vertrag unterschreibt, riskiert Nachteile.

Beim Verkauf von Mietwohnungen aus dem öffentlichen Wohnungsbestand fürchten Mieter meist teure Modernisierungen, Mieterhöhungen, Kündigungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen. Meist vereinbart die öffentliche Hand beim Verkauf der Wohnungen Sonderrechte für die Altmieter. Das können beispielsweise Schutzfristen von fünf bis zehn Jahren sein, in denen der neue Eigentümer den Altmietern nicht kündigen darf. Sondervereinbarungen können auch die Höhe der Mietsteigerungen begrenzen. Sobald Altmieter einen neuen, veränderten Mietvertrag unterschreiben, verlieren sie diese Schutzrechte.

Mehr als 800 000 Wohnungen aus dem öffentlichen Wohnungsbestand sind seit dem Jahr 2000 an ausländische Finanzinvestoren verkauft worden. Eine weitere Million Wohnungen soll noch privatisiert werden. Betroffenen rät Finanztest, erst dann die Miete an den neuen Eigentümer zu überweisen, wenn der alte Vermieter dazu auffordert oder ein beglaubigter Grundbuchauszug den neuen Eigentümer bestätigt. Wer auszieht, fordert die Kaution vom neuen Vermieter zurück. Kann der neue Vermieter nicht zahlen, kann die Kaution auch vom Voreigentümer zurückgefordert werden.

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