Telefonwerbung Wie man lästige Anrufer stoppt

300 Millionen Mal wurden Verbraucher im Jahr 2008 von Firmen telefo­nisch belästigt. Obwohl diese Anrufe illegal sind, wenn der Verbraucher sie nicht ausdrück­lich erlaubt hat, verdienen die Firmen mit ihnen so viel Geld, dass ein paar Vertrags­strafen kaum der Rede wert sind. Im Sommer tritt nun ein Gesetz in Kraft, das Kunden besser vor unerwünschter Telefonwerbung schützen soll und Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorsieht. Außerdem können Kunden, die sich bei einem Anruf einen Vertrag haben aufdrängen lassen, diesen einen Monat lang widerrufen.

Doch auch mit diesen Maßnahmen werden die unerwünschten Anrufe nicht aufhören. Die Zeit­schrift Finanztest gibt deshalb in ihrer Juli-Ausgabe Tipps, wie man lästige Telefonwerbung stoppen kann: Betroffene müssen nur Datum, Uhrzeit, Name des Anrufers oder der Firma sowie den Grund des Anrufs notieren. Dann schi­cken sie das Ganze zusammen mit einer Erklärung, dass sie dem Anrufer vorher keine Einwilligung gegeben haben, an eine Verbraucherzentrale, die eine Unterlassungs­erklärung erwirkt oder eine Klage anstrengt. Wird die Rufnummer unterdrückt, sollte man sich an die Bundes­netz­agentur wenden (rufnummern­miss­brauch@bnetza.de). Sie versucht, den Anrufer zu ermitteln. Wird er erwischt, droht ihm ein Extrabuß­geld von bis zu 10.000 Euro. In einigen Fällen hat die Fülle von Anzeigen Firmen bereits auf den Pfad der Tugend zurück gebracht.

Generell gilt: Nie die Zustimmung zur Nutzung der Telefon­nummer zu Werbe­zwecken geben. Das Einverständnis kann jeder­zeit, auch telefo­nisch, widerrufen werden. In Verträgen sollten die Klauseln, dass man mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden ist, immer gestrichen werden. Viele Verbraucher wissen nicht, dass es Hunderte Part­ner­unternehmen geben kann, die ebenfalls anrufen können. Anrufern sollte außerdem niemals die Konto­nummer genannt werden, auch dann nicht, wenn angeblich ein Gewinn auf das Konto trans­feriert werden soll.

Der ausführ­liche Bericht findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und im Internet unter www.test.de.

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