Ob Ärger mit Nachbarn oder Streit mit der Versicherung: Wie sich Konflikte schnell und günstig ohne Gerichtsverfahren lösen lassen, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Oktober-Ausgabe. Für wen und für welche Konfliktart eine Schlichtung, Mediation oder Schlichtungsstellen in Frage kommen, wird ausführlich erläutert.
Um Streit außergerichtlich beizulegen, gibt es unterschiedliche Verfahren, die ähnlich heißen, aber ganz unterschiedlich funktionieren. Welche Methode passt, hängt vor allem davon ab, mit wem gestritten wird. Konflikte mit einem Unternehmen, beispielsweise mit einem Onlineshop, lassen sich vorwiegend über eine Verbraucherschlichtungsstelle lösen. Bei Streit im privaten Umfeld bietet sich eine Mediation oder Schlichtung mit Hilfe eines Schiedsamts an. Mediation kann etwa bei Trennungen von Eltern mit Kindern helfen. Bei einem Streit wegen einer Handwerkerrechnung eignet sich eher eine günstigere Schlichtung.
Zahlreiche Bundesländer haben offizielle Schiedsämter mit besonderen Befugnissen. Viele Schlichtungsstellen sind auf Branchen spezialisiert. Konflikte mit Versicherungen regelt beispielsweise der Versicherungsombudsmann, für Passagiere gestrichener Flüge ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) zuständig.
Der Artikel Streit außergerichtlich beilegen findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/schlichter.
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