Wer seine Steuerlast für dieses Jahr noch drücken will, kann jetzt noch etwas tun. Die Bandbreite reicht von der Abschiedsfeier im Büro über Freibeträge für Fahrtkosten bis zum günstigen Hochzeitstermin. Die Zeitschrift Finanztest stellt in ihrer Dezember-Ausgabe 15 Tipps vor, mit denen sich die Steuerbelastung für 2015 noch um hunderte oder sogar tausende Euro drücken lässt.
Freistellungsaufträge für Sparer, die vor dem Jahr 2011 der Bank erteilt wurden, sind ab 1. Januar 2016 nicht mehr gültig, weil sie noch keine Steueridentifikationsnummer erhielten. Anleger müssen jetzt prüfen, ob deshalb Aufträge für ihre Kapitalerträge ungültig werden. Jeder kann im Jahr bis zu 801 Euro Erträge für Zinsen, Dividenden oder Verkaufsgewinne steuerfrei stellen, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 1602 Euro. Wer größere Renovierungsarbeiten plant, sollte überlegen, ob er einen Teil der Kosten vorziehen kann, um den vollen Steuervorteil für 2015 mitzunehmen. Das Finanzamt erkennt jährlich Ausgaben für Handwerker bis zu 6.000 Euro an. 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zieht es im Steuerbescheid von den zu zahlenden Steuern ab, maximal 1.200 Euro.
Arbeitnehmer sparen auch Steuern, wenn ihre Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Zusätzliche Werbungskosten durch Fahrtkosten, Fortbildungskosten oder Arbeitsmittel wie einen neuen Computer können ein paar hundert Euro bringen. Sparen lässt sich aber z.B. auch mit einem günstigen Hochzeitstermin, dem Ausstand im Büro oder bei Krankheitskosten wie einer Zahnspange für das Kind oder eine neue Brille. Außerdem sollten die Riester-Zulage und die Anträge auf vermögenswirksame Leistungen geprüft werden, sowie die Steuerklassen, wenn berufliche Veränderungen anstehen.
Der ausführliche Artikel Steuertipps zum Jahresende erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.11.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/steuertipps abrufbar.
Nutzungsbedingungen Bild- und Videomaterial
Die Verwendung von Bild- und Videomaterial ist bei redaktioneller Berichterstattung über das jeweilige Thema und unter Angabe der Quelle „Stiftung Warentest“ honorarfrei. Bei Online-Verwendung muss auf den zugehörigen Inhalt auf test.de verlinkt werden. Eine werbliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.