Vielen Steuerzahlern brennt ein Termin unter den Nägeln: Bis zum 31. Mai muss ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein. Wie sie das jetzt ohne großen Aufwand mit maximaler Steuererstattung erledigen oder einen Aufschub rausholen, dazu gibt Finanztest in der aktuellen Juni-Ausgabe Tipps.
Die meisten Steuerzahler müssen jetzt mit dem Finanzamt abrechnen, die anderen dürfen es. Zu denen, die müssen, zählen viele Arbeitnehmer, die mit ihrem Ehepartner die Lohnsteuerklassen III und IV oder beide die Klasse IV mit Faktor gewählt haben. Geben sie ihre Erklärung erst nach dem 31. Mai ab, darf das Finanzamt Verspätungszuschlag fordern.
Soweit muss es nicht kommen. Wer seine Erklärung nicht zum Termin schafft, sollte vorher Fristaufschub beantragen. Häufig gewähren das die Finanzbeamten problemlos.
Meist lohnt die Steuererklärung. Im Schnitt holen Steuerzahler über 800 Euro vom Finanzamt zurück. Es gibt etliche Abzüge, die sie erst über die Jahresabrechnung einlösen. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass sie auch Geld für die Nebenkosten ihrer Wohnung zurückbekommen. Ob für den Hausmeister, die Hausreinigung oder die Wartung der Heizungsanlage – solche haushaltsnahen Dienstleistungen bringen Steuerabzug. Genauso zählen die Ausgaben bis zu bestimmten Höchstbeträgen für Handwerker, wenn sie etwas im Haushalt repariert haben.
Arbeitnehmer erhalten zudem durch ihre Jobkosten Geld zurück, wenn sie 2011 über 1000 Euro betrugen. Viele kommen allein durch die Pendlerpauschale für ihren Weg zur Arbeit über diese Schwelle. Dazu kommen Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildung oder das Arbeitszimmer. Kirchensteuer, Spenden oder Parteibeiträge mindern ebenfalls die Steuerlast. Nicht zu vergessen: Riester-Sparer machen erst über die Anlage AV den Riester-Sonderausgabenabzug geltend.
Auch für Eltern ist die Abrechnung geldwert. Hier geben sie ihre Kinderbetreuungskosten an. Auch die Krankenversicherungsbeiträge für ihre Kinder, für die sie Kindergeld erhalten, können ihre Steuerschuld mindern.
Der ausführliche Artikel Last-Minute-Steuererklärung ist in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/steuererklaerung veröffentlicht.
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