Ein Rechtsstreit, den die Firma Puky GmbH & Co. KG gegen die Stiftung Warentest angestrengt hat, ist zu Gunsten der Stiftung entschieden worden und jetzt rechtskräftig abgeschlossen.
In der Juli-Ausgabe 2008 ihrer Zeitschrift test hatte die Stiftung Warentest das Kinderlaufrad Puky LR1 mit „mangelhaft“ bewertet, weil sie in den Reifen des Rades polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden hatte. Viele dieser PAK können krebserzeugend und erbgutverändernd sein. Die Firma Puky hatte vor dem Landgericht Berlin nicht die im Test gemachten Aussagen angegriffen, sondern ein später von der Stiftung verfasstes Erläuterungsschreiben, das anfragenden Verbrauchern zur Verfügung gestellt worden war.
Das Gericht wies die Klage der Firma Puky als unbegründet zurück und stellte fest, dass ein Anbieter, der nicht konkret auch die Testveröffentlichung angreift, nicht außerhalb des Testberichts gemachte Aussagen gesondert beanstanden kann. Im Übrigen sei die Einschätzung der gemessenen PAK-Werte als zu hoch gerechtfertigt und die Bewertung der Schadstoffbelastung in Reifen des Kinderlaufrades nicht zu beanstanden.
„Die Stiftung Warentest begrüßt die Entscheidung. Denn sie macht deutlich, dass Anbieter nicht über gesondert angegriffene Einzeläußerungen außerhalb der Veröffentlichung den Test selbst zu Fall bringen können“, sagt Winfried Ellerbrock, Justitiar der Stiftung Warentest.
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