Rechts­streit um Schad­stoffe gewonnen Stiftung Warentest gewinnt gegen Puky

Ein Rechts­streit, den die Firma Puky GmbH & Co. KG gegen die Stiftung Warentest ange­strengt hat, ist zu Gunsten der Stiftung entschieden worden und jetzt rechts­kräftig abge­schlossen.

In der Juli-Ausgabe 2008 ihrer Zeitschrift test hatte die Stiftung Warentest das Kinder­laufrad Puky LR1 mit „mangelhaft“ bewertet, weil sie in den Reifen des Rades poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAK) gefunden hatte. Viele dieser PAK können krebs­erzeugend und erbgutver­ändernd sein. Die Firma Puky hatte vor dem Land­gericht Berlin nicht die im Test gemachten Aussagen angegriffen, sondern ein später von der Stiftung verfasstes Erläuterungs­schreiben, das anfragenden Verbrauchern zur Verfügung gestellt worden war.

Das Gericht wies die Klage der Firma Puky als unbe­gründet zurück und stellte fest, dass ein Anbieter, der nicht konkret auch die Test­ver­öffent­lichung angreift, nicht außer­halb des Testbe­richts gemachte Aussagen gesondert bean­standen kann. Im Übrigen sei die Einschät­zung der gemessenen PAK-Werte als zu hoch gerecht­fertigt und die Bewertung der Schad­stoff­belastung in Reifen des Kinder­laufrades nicht zu bean­standen.

„Die Stiftung Warentest begrüßt die Entscheidung. Denn sie macht deutlich, dass Anbieter nicht über gesondert angegriffene Einzel­äußerungen außer­halb der Veröffent­lichung den Test selbst zu Fall bringen können“, sagt Winfried Ellerbrock, Justitiar der Stiftung Warentest.

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