Neues Versicherungsgesetz Erst 2008 abschließen kann sich lohnen

Mit dem Abschluss einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung sollten Verbraucher bis 2008 warten. Das rät die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Denn zum Jahreswechsel tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, das viele Vorteile für die Kunden bringt. Nur wer „riestern“ will, sollte ruhig vor Jahresende einsteigen. Hier gelten bereits günstigere Bedingungen.

Für alle anderen Lebensversicherungen wird erst ab 2008 vieles anders. Das betrifft zum Beispiel den Rückkaufswert bei einer vorzeitigen Kündigung: Bislang bekam der Kunde im schlimmsten Fall 0 Euro. Die Abschlussprovisionen wurden meistens gleich in vollem Umfang mit den ersten Beiträgen verrechnet. In Zukunft müssen sie über fünf Jahre verteilt werden – ein Mindestrückkaufswert bei Neuverträgen ist damit sicher.

Von anderen Gesetzesänderungen profitieren dagegen alle: Bei grober Fahrlässigkeit konnten beispielsweise Hausrat- und Autoversicherer bisher die Zahlung komplett verweigern. In Zukunft müssen sie wenigstens einen Teil des Schadens bezahlen, etwa wenn ein Autofahrer bei Rot über die Ampel fährt und dabei einen Unfall baut.

Darüber hinaus haben die Versicherer in Zukunft deutlich mehr Informations- und Beratungspflichten. Vermittler müssen schriftliche Protokolle von der Befragung anfertigen, die beide Seiten unterschreiben. Das Protokoll ist bei einem späteren Streit vor Gericht ein wichtiges Beweisstück. Und voraussichtlich ab Mitte 2008 müssen die Kosten eines Vertragsabschlusses genau in Euro beziffert werden – inklusive aller Abschluss- und Vertriebskosten.

Welche weiteren Gesetzesänderungen es gibt, und was sie für den Kunden bedeuten, steht in der Dezember-Ausgabe von Finanztest und im Internet unter www.test.de.

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