Lebens­versicherung Recht auf stille Reserven

Lebens­versicherer müssen Kunden bei der Auszahlung an den stillen Reserven beteiligen. Doch viele zahlen erst, wenn der Kunde nach­hakt. Das hat Finanztest in der aktuellen Mai-Ausgabe durch eine Leserbefragung ermittelt. Von den 260 Befragten hatten nur 65 Prozent Informationen vom Versicherer, ob Reserven vorhanden sind oder nicht. Dagegen lagen 35 Prozent der befragten Leser gar keine oder nur unklare Informationen vor.

Stille Reserven entstehen, wenn der Markt­wert der Kapital­anlagen der Versicherer, wie zum Beispiel Immobilien oder Wert­papiere, über deren Anschaffungs­preis liegen. Diese werden auch Bewertungs­reserven genannt. Die Lebens­versicherer müssen ihre Kunden seit 2008 zu 50 Prozent an den Bewertungs­reserven beteiligen. Entscheidend ist dabei der Zeit­punkt der Vertrags­auszahlung.

Finanztest hat durch die Leser­zuschriften zahlreiche Beispiele für Versicherer erhalten, die erst auf Nach­frage über die stillen Reserven Auskunft geben oder sich sogar weigern, diese auszuzahlen.

Kunden müssen beachten, dass die Ansprüche aus einer Lebens­versicherung drei Jahren nach Vertrags­ende verfallen. Unter Umständen kann sich diese Frist aber verlängern. Zum Beispiel wenn man keine nach­voll­zieh­baren Informationen über die Reserven bekommen hat.

Der ausführ­liche Artikel zur Lebensversicherung ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/kapital­lebens­versicherung veröffent­licht.

Kontakt

Wenn Sie über die Stiftung Warentest berichten oder Expertinnen und Experten interviewen möchten, kontaktieren Sie das Kommunikations-Team.