Banken verlangen zurzeit hohe Entschädigungen, wenn Kunden ihre Kredite vorzeitig kündigen. Hoch sind die Forderungen oft auch deshalb, weil sich die Banken verrechnen, so die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Finanztest-Heft.
Die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet sich bei den meisten Banken aus der Differenz zwischen den entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen aus einer Wiederanlage. Aber Banken haben ihre Tricks, um die Endsumme möglichst hoch zu halten. So wird zum Beispiel die Möglichkeit des Kunden zur Sondertilgung, die die Vorfälligkeitsentschädigung mindern würde, schlicht vergessen. Auch die ersparten Risikokosten, die einer Bank im Falle eines nicht mehr bedienbaren Kredits zustehen, werden meist nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.
Fehler in den Rechungen von Banken sind schwer zu entdecken. Eine Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung, wie es Finanztest und die Verbraucherzentralen Bremen und Hamburg anbieten, ist daher ratsam. Allein im ersten Halbjahr 2009 prüften die Bremer rund 200 Bankrechnungen. Etwa jede zweite ist falsch.
Ob Kunden überhaupt eine Entschädigung zahlen müssen, hängt von der Art ihres Kredits ab. Ein Kredit mit einem variablen Zinssatz kann zum Beispiel immer und ohne Entschädigung gekündigt werden, wo hingegen ein Festzinskredit mit Zinsbindung unter zehn Jahren nur zum Ende der Zinsbindung entschädigungsfrei gekündigt werden kann.
Der ausführliche Bericht findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de.
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