Mehr als die Hälfte der privaten Immobilienkäufe laufen zurzeit über Makler. Deren Provisionen reichen je nach Bundesland von 3,57 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises. Wann Käufer die Provision zahlen müssen und auf welche Leistungen sie einen Anspruch haben, listet die Zeitschrift Finanztest in ihrer Januar-Ausgabe auf.
Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar für die die Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer. Für den Kauf einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro werden zum Beispiel in Berlin 14.280 Euro an Maklerprovision fällig, in Leipzig oder Köln sind es „nur“ 7.149 Euro. Mitunter ist die Provision aber verhandelbar. Bei Vertragsabschluss bekommt der Makler sein Geld – egal ob er viel oder wenig dafür tun musste. Ob der Makler etwas von Immobilien versteht oder sich fortbildet, spielt keine Rolle. In Deutschland genügen für die Arbeit als Immobilienmakler ein Gewerbeschein und der Nachweis, keine Straftaten begangen zu haben.
Grundlage des Anspruchs auf Provision für den Makler ist der Maklervertrag. Er muss dem Käufer ein Angebot gemacht haben, aus dem klar ersichtlich ist, wie hoch die Provision ausfällt, wann sie fällig wird und wer sie zahlt. Der Käufer muss das Angebot angenommen haben. Das tut er, wenn er beim Makler nach weiteren Leistungen fragt. Finanztest listet zahlreiche Gerichtsurteile auf, die sich mit der Thematik beschäftigen und gibt Hinweise, worauf man beim Maklervertrag achten sollte.
Der ausführliche Bericht Immobilienkauf über Makler ist in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.
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